Heimliche Fotos am Arbeitsplatz: Recht & Ethik

Wusstest du, dass 80% der Arbeitnehmer angeben, dass ethisches Verhalten am Arbeitsplatz die Mitarbeiterzufriedenheit erheblich erhöht? Diese Zahl verdeutlicht die Bedeutung von Vertrauen und Ethik in der Unternehmenspragmatik. Heimliche Fotos am Arbeitsplatz werfen jedoch grundlegende Fragen bezüglich der Rechtslage und der Ethik auf. Insbesondere nach einem entscheidenden Urteil des Landgerichts Berlin vom 5. Dezember 2024, das die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch heimlich erlangte Informationen thematisierte, ist es unerlässlich, die rechtlichen Rahmenbedingungen für Datenschutz und die entsprechenden Konsequenzen zu verstehen.
Die Abwägung zwischen den berechtigten Interessen der Arbeitgeber und dem Schutz der Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer rückt zunehmend in den Fokus. Die Überwachung am Arbeitsplatz stellt nicht nur eine rechtliche Herausforderung dar, sondern beeinflusst auch maßgeblich die Mitarbeiterbindung und das Vertrauen innerhalb des Unternehmens. In den folgenden Abschnitten werden wir die verschiedenen Aspekte dieses sensiblen Themas näher beleuchten.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für heimliche Fotos
Die Anfertigung von heimlichen Fotos am Arbeitsplatz ist ein komplexes Thema, das sich innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen bewegt. Diese Rahmenbedingungen setzen klare Grenzen, die sowohl das Arbeitsrecht als auch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) betreffen. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist es daher entscheidend, die spezifischen Gesetze und Vorschriften zu verstehen, die diese Praktiken regeln.
Laut § 201a StGB ist es strafbar, unbefugt Bildaufnahmen von einer anderen Person herzustellen, wenn dabei der höchstpersönliche Lebensbereich verletzt wird. In Deutschland gilt grundsätzlich das Recht am eigenen Bild, was bedeutet, dass Fotografien ohne die Zustimmung der abgebildeten Person nicht zulässig sind. Dies hat erhebliche Implikationen für das Arbeitsrecht, da ein Verstoß gegen diese Regelungen sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Ein in der Praxis häufiges Szenario betrifft die Frage der Zustimmung. Ein mündliches Einverständnis kann in 99,99 % der Fälle als ausreichend gelten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Allerdings ist die Sicherstellung eines schriftlichen Model Releases oft in der Realität eine Herausforderung. In Fällen, in denen das Hauptmotiv nicht die Person, sondern beispielsweise ein Gebäude ist, können die rechtlichen Rahmenbedingungen jedoch anders interpretiert werden, da Menschen hier als Beiwerk gelten.
Aspekt | Rechtliche Rahmenbedingungen | Wichtige Gesetze |
---|---|---|
Recht auf Bild | Erforderliche Zustimmung der abgebildeten Person | § 201a StGB, Datenschutz-Grundverordnung |
Kunstfreiheit | Erlaubt Fotografien ohne Einwilligung bei Kunstprojekten | Grundgesetz Art. 5, Urheberrechtsgesetz |
Öffentliche Veranstaltungen | Fotografieren von Menschenmengen erlaubt, solange keine Einzelpersonen hervorgehoben werden | Recht am eigenen Bild |
Menschen als Beiwerk | Wenn das Hauptmotiv nicht die Person ist, sind Fotos in der Regel zulässig | Rechtsprechung |
Die Balance zwischen dem Schutz der Privatsphäre der Mitarbeiter und den Interessen des Arbeitgebers bleibt ein zentraler Punkt in der Diskussion über heimliche Fotos am Arbeitsplatz. Die rechtlichen Rahmenbedingungen bilden die Grundlage, auf der sich diese wichtigen Gespräche und Regelungen aufbauen müssen.
Heimliche Fotos am Arbeitsplatz: Was ist erlaubt?
Die rechtlichen Grenzen in Bezug auf heimliche Fotos am Arbeitsplatz sind entscheidend für die Wahrung der Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber das Hausrecht und bestimmt, ob und in welchem Umfang Fotografieren im Unternehmen erlaubt ist. Bei Verstößen gegen diese Regelungen muss mit Konsequenzen gerechnet werden, inklusive Abmahnungen. Insbesondere bei Betriebsfeiern ist es in der Regel nicht erforderlich, individuelle Genehmigungen einzuholen, solange keine ausdrücklichen Ablehnungen von einzelnen Personen vorliegen.
Aufnahmen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung nur für private Zwecke verwendet werden. Zu diesen privaten Zwecken zählen beispielsweise Erinnerungsfotos innerhalb eines geschlossenen Kreises. Die Veröffentlichung dieser Fotos, etwa im Internet, gilt jedoch als rechtliche Handlung, die die Zustimmung aller abgebildeten Personen erfordert. In der Praxis können Aufnahmen veröffentlicht werden. wenn keine Person eindeutig identifizierbar ist.
Für die Verwendung von Bildern zu Werbezwecken ist grundsätzlich eine schriftliche Einwilligung der abgebildeten Mitarbeiter notwendig. Entsprechende Klauseln im Arbeitsvertrag können das nachträgliche Widerrufen der Bildverwendung jedoch erschweren. Bei der Veröffentlichung von Fotos, die Mitarbeiter zeigen, ist es zudem unerlässlich, diese Bilder bei Ausscheiden des Mitarbeiters aus dem Unternehmen zu löschen.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) spielt eine wichtige Rolle in der Diskussion über heimliche Fotos erlaubt. Diese gilt nicht für Arbeitnehmer, sofern die Aufnahmen nur für private Zwecke angefertigt wurden, muss vom Arbeitgeber aber beachtet werden. In speziellen Branchen, wie Banken oder sicherheitsrelevanten Einrichtungen, kann ein Fotografierverbot existieren. Die Nichteinhaltung solcher Verbote kann variiert für ernsthafte Konsequenzen, einschließlich Kündigungen, führen.
Die Wahrung der Vertraulichkeit ist wichtig, um erhebliche wirtschaftliche Folgen zu verhindern. Vertrauliche Informationen, deren ungewollte Veröffentlichung durch Bilder schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen kann, sind unter anderem technologische Prozesse, finanzielle Daten und Informationen über Kunden oder Partner. Das Recht am eigenen Bild, festgelegt in § 22 KUG, schützt abgebildete Personen. Die Verletzung dieses Rechts kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, insbesondere wenn die abgebildeten Personen in schwierigen oder peinlichen Situationen dargestellt werden.
Kategorie | Regelung |
---|---|
Hausrecht des Arbeitgebers | Arbeitgeber entscheidet über das Fotografieren am Arbeitsplatz |
Erforderliche Einwilligung | Einwilligung für Veröffentlichungen im Internet notwendig |
Verwendung für private Zwecke | Erlaubt, solange keine identifizierbaren Personen beteiligt sind |
Fotografierverbot | Gilt oft in sensiblen Branchen (z. B. Militär, Banken) |
Recht am eigenen Bild | Individualrechte gelten; Verletzung kann zu Entschädigungsansprüchen führen |
Datenschutz und Persönlichkeitsrecht am Arbeitsplatz
Der Schutz von Datenschutz und Persönlichkeitsrecht hat am Arbeitsplatz höchste Priorität. Insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt klare Anforderungen an die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich Bildaufnahmen. Unternehmen sind verpflichtet, die Zustimmung der Mitarbeiter einzuholen, bevor sie diese Daten erfassen oder verwenden. Ein Verstoß gegen diese Regelungen kann zu erheblichen Geldstrafen führen.
Ein zentraler Aspekt sind die Arbeitnehmerrechte. Die Mitarbeiter müssen umfassend über den Einsatz von Videoüberwachung informiert werden. Die Informationspflicht umfasst den Zweck der Überwachung und die Dauer der Speicherung der Aufnahmen. Über 70 % der Arbeitnehmer wünschen sich eine transparente Kommunikation über Überwachungsmaßnahmen am Arbeitsplatz. Ohne diese Einwilligung wird die Überwachung als Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten betrachtet und ist somit unzulässig.
Die rechtliche Lage zeigt, dass es einen Konflikt zwischen den schutzwürdigen Interessen des Arbeitgebers und dem Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers gibt. Ein wichtiges Urteil des Bundesarbeitsgerichts erlaubt heimliche Aufzeichnungen nur unter sehr engen Voraussetzungen. Ein konkreter Verdacht auf strafbares Verhalten oder eine schwere Verfehlung ist notwendig. Zudem müssen alle weniger einschneidenden Mittel bereits ausgeschöpft sein, bevor zu verdeckten Überwachungsmaßnahmen gegriffen werden darf.
Aspekt | Details |
---|---|
Datenschutzgesetz | Durch die DSGVO ist die Verarbeitung personenbezogener Daten nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt. |
Informationspflicht | Mitarbeiter müssen über den Einsatz von Kameras informiert werden, inkl. Zweck und Speicherfrist. |
Rechtsfolgen | Unternehmen riskieren hohe Geldstrafen bei Verstößen gegen Datenschutzbestimmungen. |
Konflikt der Interessen | Das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers steht den Interessen des Arbeitgebers gegenüber. |
Arbeitgeber müssen also besonders darauf achten, die Persönlichkeitsrechte ihrer Mitarbeiter zu respektieren. Eine vertrauensvolle Arbeitsumgebung setzt voraus, dass die Einhaltung des Datenschutzes gewährleistet ist. Rechtliche Rahmenbedingungen, wie die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes, stellen sicher, dass die Rechte der Arbeitnehmer gegen mögliche Übergriffe geschützt werden.
Motivationen für heimliche Fotos: Aus Sicht der Arbeitgeber
Die Entscheidung, heimliche Fotos am Arbeitsplatz zu machen, kann vielfältige Motivationen haben, die aus der Sicht der Arbeitgeber betrachtet werden sollten. Ein wesentlicher Aspekt ist die Arbeitgebermotivation, die häufig mit dem Ziel verbunden ist, die Effizienzsteigerung innerhalb des Unternehmens zu fördern. Arbeitgeber versuchen, die Produktivität ihrer Mitarbeiter zu optimieren und ineffiziente Arbeitspraktiken zu identifizieren.
Ein weiterer Grund für die Mitarbeiterüberwachung liegt im Bestreben, Missbrauch und unzulässige Aktivitäten zu verhindern. Unternehmen können besorgt sein über potenziellen Diebstahl oder Betrug, was sie dazu veranlassen kann, heimliche Überwachungsmethoden anzuwenden, um Sicherheit zu gewährleisten. In solchen Fällen könnte die heimliche Fotoaufnahme als ein letztes Mittel angesehen werden, insbesondere wenn andere Maßnahmen versagen.
Obwohl die Beweggründe nachvollziehbar sind, stellen sich Fragen hinsichtlich der Auswirkungen dieser Praktiken auf die Unternehmenskultur. Mitarbeiter könnten sich durch heimliche Überwachung unter Druck gesetzt fühlen, was das Vertrauen in die Führung schwächen könnte. Ein transparenter Umgang mit den Überwachungsmaßnahmen ist daher von entscheidender Bedeutung, um ein Gleichgewicht zwischen den Interessen des Unternehmens und den Rechten der Arbeitnehmer zu schaffen.
Die Auswirkungen auf das Vertrauen im Unternehmen
Die Beziehung zwischen Überwachung und Vertrauen im Unternehmen ist komplex und vielschichtig. Zahlreiche Mitarbeiter empfinden heimliche Fotos und andere Überwachungsmaßnahmen als Eingriff in ihre Privatsphäre. 30% der Beschäftigten berichten von Unbehagen bezüglich solcher Maßnahmen, was auf potenzielle Vertrauensprobleme hinweist. Ein Mangel an Vertrauen kann zu einem schlechten Betriebsklima führen, was sich negativ auf die Unternehmenskultur auswirkt.
Unternehmen, die obendrein glauben, dass Überwachung die Produktivität steigert, sehen oft nur einen Teil der Realität. 65% der Arbeitgeber sind der Meinung, dass Monitoring die Leistung verbessert, jedoch ignorieren sie dabei die Befürchtungen der Mitarbeiter. Etwa 40% der Angestellten sind besorgt, dass ihre persönlichen Daten durch Überwachungspraktiken missbraucht werden könnten. Diese Bedenken mindern die Mitarbeiterzufriedenheit und können langfristig zu einer Fluktuation im Personal führen.
Eine klare Kommunikation von Überwachungsrichtlinien kann den Teamgeist stärken. Laut aktuellen Erhebungen berichteten 75% der Organisationen, die transparente Überwachungspolitik eingeführt haben, von einem verbesserten Vertrauen unter den Mitarbeitern. Auch 80% der Arbeitnehmer sind der Meinung, dass Transparenz in der Überwachung die allgemeine Arbeitsumgebung fördert. Dies zeigt, dass Unternehmen, die auf Vertrauen setzen, letztendlich auch die Arbeitsmoral ihrer Mitarbeiter steigern können.
Die psychologischen Auswirkungen von heimlichen Maßnahmen sind nicht zu unterschätzen. Ein Klima des Misstrauens kann zu Konflikten innerhalb von Teams führen und die sozialen Beziehungen unter Mitarbeitern belasten. Unter bestimmten Bedingungen, in denen Überwachung als notwendig erachtet wird, kann der Informationsaustausch zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern helfen, ein gesundes Balanceakt zu schaffen. Das Vertrauen bleibt ein fundamentales Element für den Erfolg jeder Unternehmenskultur.
Arten der Mitarbeiterüberwachung im Unternehmen
Die Mitarbeiterüberwachung hat durch technologische Fortschritte enorm an Bedeutung gewonnen. Verschiedene Methoden zur Mitarbeiterüberwachung werden von Unternehmen eingesetzt, um das Verhalten und die Aktivitäten ihrer Mitarbeiter zu kontrollieren. Zu den gängigsten Überwachungsarten zählen:
- Videoüberwachung: Während diese Methode in Verkaufsräumen mit entsprechender Kennzeichnung zulässig sein kann, ist eine generelle heimliche Videoüberwachung nicht erlaubt. In nicht öffentlichen Räumen, wie Büros, ist diese Maßnahme nur bei begründetem Verdacht auf Straftaten möglich.
- Internetnutzungskontrolle: Die Überwachung der Internetnutzung ist im Rahmen eines bestehenden Verbots der privaten Nutzung erlaubt, sollte jedoch verhältnismäßig gestaltet sein.
- E-Mail-Überwachung: Diese ist in der Regel nur mit Zustimmung der Mitarbeiter zulässig. Die Verwendung kann durch betriebliche Regelungen gesteuert werden.
- Telefonüberwachung: Das heimliche Abhören von Telefonaten ist ohne die schriftliche Zustimmung aller Beteiligten unzulässig. Solche Maßnahmen benötigen klare betriebliche Vorgaben.
- GPS-Tracking: Vor allem in der Logistikbranche weit verbreitet, muss hierzu die ausdrückliche Einwilligung des Mitarbeiters vorliegen, um rechtlichen Problemen vorzubeugen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für diese digitale Kontrolle sind komplex und erfordern eine sorgfältige Abwägung der Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter. Fehlverhalten oder illegale Überwachung können nicht nur rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, sondern auch das Betriebsklima nachhaltig negativ beeinflussen.
Rechtliche Konsequenzen von heimlichen Fotos
Die rechtlichen Konsequenzen von heimlichen Fotos am Arbeitsplatz können erheblich sein. Nach §201a StGB ist das Fotografieren von Personen ohne deren Zustimmung in rechtlich geschützten Räumen strafbar. Dies führt zu Strafen, die von Geldbußen bis zu Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren reichen können, wenn das Bildmaterial ohne Einwilligung erstellt und unveröffentlicht bleibt.
Ein Beispiel für die Durchsetzung dieser rechtlichen Konsequenzen ist die Möglichkeit, dass geschädigte Mitarbeiter klageberechtigt sind. Sie können nicht nur einen Strafantrag stellen, sondern auch Schadensersatz und Schmerzensgeld fordern. Dies gilt insbesondere, wenn unerlaubte Bilder verbreitet oder veröffentlicht werden. Ein schwerwiegender Verstoß könnte auch in Kündigungsschutzprozessen als Beweis verwendet werden, falls die unerlaubten Aufnahmen in einem bestimmten Kontext erhoben wurden.
Die Grenzen der rechtlichen Zulässigkeit für heimliche Bildaufnahmen sind durch verschiedene Faktoren geprägt. Der Zweck der Überwachung, die Räumlichkeiten und die Dauer der Speicherung von Daten spielen eine wesentliche Rolle. Insbesondere ist die Beachtung des §87, der die Mitbestimmung des Betriebsrats verlangt, von Bedeutung. Bei wiederholten Verstößen können Abmahnungen auch ohne vorherige mündliche Ermahnungen ausgesprochen werden, vorausgesetzt das Fehlverhalten ist klar dokumentiert.
Fazit ist, dass unbefugte Fotoaufnahmen schwerwiegende rechtliche Folgen nach sich ziehen können. Die Verletzung des Rechts am eigenen Bild wird vom Gesetzgeber ernst genommen, und Mitarbeiter haben umfassende Rechte, die sie in solchen Fällen wahrnehmen können.
Ethische Überlegungen zu heimlichen Bildaufnahmen
Die Diskussion um heimliche Bildaufnahmen am Arbeitsplatz wirft zahlreiche ethische Fragen auf. Ein zentrales Thema dabei ist die Ethik im Umgang mit Mitarbeitern. Solche Aufnahmen verletzen oft die Moral und das Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. In einer gesunden Unternehmenskultur sollte Transparenz und Respekt im Vordergrund stehen.
Heimliche Bild- und Tonaufnahmen beeinträchtigen nicht nur die Privatsphäre der Mitarbeiter, sondern können ebenfalls zu einem toxischen Arbeitsumfeld führen. Ethik und Moral erfordern, dass Mitarbeiter in einem Raum arbeiten, wo sie sich sicher und respektiert fühlen. Wenn heimliche Bildaufnahmen ein Bestandteil der Unternehmenspraktiken werden, entsteht ein Klima des Misstrauens und der Unsicherheit.
Um die Unternehmenskultur zu wahren, sollten Unternehmen klare Richtlinien entwickeln, die die Verwendung von Überwachungsmethoden transparent machen. Ein solcher Ansatz fördert das Verständnis und die Akzeptanz von Maßnahmen, die notwendig sind, um Sicherheit und Integrität am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Moralische Überlegungen | Ethische Fragestellungen | Auswirkungen auf die Unternehmenskultur |
---|---|---|
Verletzung der Privatsphäre | Vertrauen in die Unternehmensführung | Schlechtere Mitarbeiterbindung |
Manipulation von Informationen | Transparenzlorigkeit | Erhöhte Fluktuation |
Starre Hierarchien | Gegenseitiger Respekt | Negatives Arbeitsklima |
Die ethischen Überlegungen zu heimlichen Bildaufnahmen verdeutlichen, wie wichtig ein respektvoller Umgang miteinander ist. Nur so kann eine vertrauensvolle Unternehmenskultur etabliert werden, in der Mitarbeiter sich entfalten und produktiv arbeiten können.
Abgrenzung zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht
Die Balance zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht stellt eine zentrale Herausforderung im Medienrecht dar. Pressefreiheit, verankert in Artikel 5 des Grundgesetzes, verschafft den Medien das Recht, Informationen zu veröffentlichen und die Öffentlichkeit aufzuklären. Dieser Schutz ist jedoch nicht absoluten, sondern muss stets im Verhältnis zum Persönlichkeitsrecht betrachtet werden. Laut Artikel 1 des Grundgesetzes ist die Würde des Menschen unantastbar, was einen Ausgangspunkt für den Schutz der Persönlichkeitsrechte bildet.
Gerichtsentscheidungen verdeutlichen, dass der Schutz der Menschenwürde und der damit verbundenen Persönlichkeitsrechte insbesondere in Fällen von heimlichen Bildaufnahmen eine wesentliche Rolle spielt. In zahlreichen Urteilen hat das Bundesverfassungsgericht klargemacht, dass die Interessen der Öffentlichkeit an Informationen in vielen Fällen hinter dem Recht des Individuums auf Privatsphäre zurücktreten müssen. Dies gilt besonders, wenn es um die Veröffentlichung von Bildern geht, die ohne Einwilligung erlangt wurden.
Die Abwägung zwischen den beiden Rechten kann komplex sein. Medien haben das Recht, über relevante gesellschaftliche Themen zu berichten, jedoch ist es unabdingbar, dass dies nicht zu Lasten der Persönlichkeitsrechte geschieht. Die bisherige Rechtsprechung zeigt, dass speziell in der Berichterstattung über Kriminalität das öffentliche Interesse zunehmend in den Vordergrund rückt, wobei die persönlichen Rechte der Betroffenen eine wachsende Bedeutung erhalten.
Vielfältige Gerichtsentscheidungen verdeutlichen, dass die Medien verpflichtet sind, die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen zu respektieren, auch wenn sie eine Verantwortung zur Informationsvermittlung haben. Diese sich gegenseitig bedingenden Rechte erfordern eine präzise juristische Bewertung und ein tiefes Verständnis für die gesellschaftlichen Normen von heute.
Aspekt | Pressefreiheit | Persönlichkeitsrecht |
---|---|---|
Rechtlicher Rahmen | Artikel 5 GG | Artikel 1 & Artikel 2 GG |
Ziel | Öffentliche Information | Schutz der Privatsphäre |
Gerichtsentscheidungen | Öffentliches Interesse kann überwiegen | Schutz der persönlichen Integrität hat Vorrang bei erlangten Informationen |
Verantwortung der Medien | Informieren & Aufklären | Respektieren der Privatssphäre |
Diese dynamische Interaktion zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht bleibt ein entscheidendes Element im deutschen Medienrecht und sind entscheidend für die Entwicklung verantwortungsvoller journalistischer Praktiken.
Prävention und Schutz der Privatsphäre am Arbeitsplatz
Um die Privatsphäre der Mitarbeiter zu schützen, sollten Unternehmen umfassende Präventionsmaßnahmen implementieren. Dazu zählen klare Unternehmensrichtlinien, die die Rechte der Angestellten gemäß Datenschutzstrategien wahren und das unerlaubte Erfassen von Bildern sowie Daten verbieten. Indem Organisationen eine transparente Kommunikation fördern, schaffen sie ein respektvolles Arbeitsumfeld, in dem Mitarbeiter sich sicher fühlen.
Wesentlich ist es, Schulungsprogramme einzuführen, die das Bewusstsein für die Bedeutung des Datenschutzes schärfen. Diese Programme sollten hauptsächlich darauf abzielen, die Belegschaft über ihre Rechte zu informieren, insbesondere in Bezug auf nicht autorisierte Bild- oder Datenveröffentlichungen. Sinnvolle Workshops können helfen, Cybermobbing und andere Formen der Belästigung im Arbeitsplatzkontext aktiv zu bekämpfen und vorzubeugen.
Letztendlich ist es wichtig, dass Unternehmen proaktiv agieren, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und ein mögliches geschädigtes Arbeitsklima zu verhindern. Der Schutz der Privatsphäre ist nicht nur eine rechtliche Verantwortung, sondern auch ein grundlegendes Element, um das Vertrauen innerhalb des Unternehmens zu stärken und die Produktivität langfristig zu sichern.
Quellenverweise
- Rechtsanwalt Ferner zu Medien- & Presserecht: Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht: Verwertungsverbote bei unzulässiger Berichterstattung
- Ethik im Beruf
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