Geschäftsführer verstorben wie lange darf Unternehmen weiterarbeiten

Geschäftsführer verstorben wie lange darf Unternehmen weiterarbeiten

Kaum zu glauben, aber wenn ein Unternehmer stirbt, haftet der Erbe unter Umständen unbeschränkt für die Schulden des Verstorbenen, wenn er das Unternehmen länger als 3 Monate nach der Einantwortung (Übertragung des Nachlasses auf den Erben) weiterführt. Für Einzelunternehmen endet das Fortbetriebsrecht der Verlassenschaft (der Nachlass) mit dem Fortbetriebsrecht der Angehörigen. Doch wie sieht es in anderen Unternehmensformen aus, wenn der Geschäftsführer verstirbt? Dieser Artikel klärt die wichtigsten rechtlichen Fristen und Schritte, die nach dem Todesfall eines Geschäftsführers zu beachten sind.

Verlassenschaftsverfahren nach Tod des Geschäftsführers

Wenn der Geschäftsführer eines Unternehmens verstirbt, wird vom zuständigen Gericht ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. In diesem Prozess nimmt zunächst ein Notar die Todesfallaufnahme vor und regelt den Nachlass des Verstorbenen.

Todesfallaufnahme und Nachlassregelung

Der Notar ist dafür verantwortlich, den Todesfall amtlich festzustellen und den Nachlass des Geschäftsführers zu regeln. Dazu gehören Inventarisierung des Vermögens, Begutachtung von Schulden und Forderungen sowie die Vorbereitung der Erbverteilung.

Bedingte Erbantrittserklärung zur Haftungsbeschränkung

Um die Haftung der Erben für Schulden des Verstorbenen zu beschränken, können diese eine bedingte Erbantrittserklärung abgeben. Damit treten sie zwar das Erbe an, haften aber nur bis zur Höhe des Nachlassvermögens und nicht mit ihrem Privatvermögen.

Durch dieses Verlassenschaftsverfahren übernimmt zunächst die Verlassenschaft anstelle des Geschäftsführers die Rechte und Pflichten des Unternehmens. Erst nach der Einantwortung durch Gerichtsbeschluss treten die Erben in das Dienstverhältnis ein und führen den Betrieb weiter.

Statistic Value
Gründungsjahr der LP GmbH 9. Mai 1988
Umwandlung in O. Immobilien- und Bauträger GmbH 13. Oktober 1993
Todesdatum des Alleingesellschafter-Geschäftsführers Walter L-P 18. Juni 1995
Einstellung des Geschäftsbetriebs nach Todesfall ja
Abweisung des Konkursantrags ja, mangels Kostenvorschuss

Fortbetriebsrecht der Verlassenschaft

Mit dem Tod des Gewerbeinhabers erlischt zwar dessen Gewerbeberechtigung, jedoch entsteht per Gesetz ein Fortbetriebsrecht der Verlassenschaft. Der Vertreter der Verlassenschaft kann den Betrieb ohne unnötigen Aufschub bei der Behörde anzeigen und als gewerberechtlicher Geschäftsführer fungieren.

Dieses Fortbetriebsrecht der Verlassenschaft bietet einige Vorteile:

  • Es ermöglicht den nahtlosen Übergang des Geschäftsbetriebs nach dem Todesfall des Gewerbeinhabers.
  • Der Vertreter der Verlassenschaft kann den Betrieb als gewerberechtlicher Geschäftsführer weiterführen, ohne dass ein neuer Gewerbeschein beantragt werden muss.
  • Dadurch wird die Gewerbeberechtigung des Verstorbenen vorübergehend aufrechterhalten, bis die endgültige Nachfolgeregelung getroffen ist.

Dieses Fortbetriebsrecht der Verlassenschaft ist ein wichtiger Schutz für den Geschäftsbetrieb nach dem Ableben des Gewerbeinhabers. Es verhindert einen unnötigen Stillstand und ermöglicht eine reibungslose Übergabe an die Erben oder andere Nachfolger.

„Das Fortbetriebsrecht der Verlassenschaft ist ein wichtiger Schutz für den Geschäftsbetrieb nach dem Ableben des Gewerbeinhabers.“

Insgesamt bietet das Fortbetriebsrecht der Verlassenschaft eine wertvolle Übergangslösung, um den Betrieb nach dem Todesfall des Geschäftsführers nahtlos weiterzuführen.

Fortbetriebsrecht für Angehörige des Verstorbenen

Nach Ablauf des Fortbetriebsrechts der Verlassenschaft haben bestimmte Angehörige des verstorbenen Geschäftsführers das Recht, den Betrieb fortzuführen. Dies sind in erster Linie der Ehepartner und die Kinder des Verstorbenen, sofern sie gesetzliche oder testamentarische Erben sind und die persönlichen Voraussetzungen erfüllen.

Voraussetzungen für Ehepartner und Kinder

Um den Betrieb als Angehöriger des Verstorbenen fortführen zu dürfen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Erblasser muss den Angehörigen in seinem Testament oder durch gesetzliche Erbfolge als Erben eingesetzt haben.
  • Der Angehörige muss persönlich geeignet sein, den Betrieb zu führen. Dazu zählen unter anderem Zuverlässigkeit, Fachkunde und Handlungsfähigkeit.
  • Sofern der Angehörige den Befähigungsnachweis nicht selbst erbringt, muss er einen geeigneten Geschäftsführer bestellen.

Befähigungsnachweis und Geschäftsführerbestellung

Ist der Angehörige selbst nicht ausreichend qualifiziert, um den Betrieb zu führen, muss er einen Geschäftsführer bestellen, der über die erforderlichen Kompetenzen verfügt. Dieser Geschäftsführer muss dann vom Gericht bestellt werden. Nur so kann das Fortbetriebsrecht des Angehörigen gewahrt bleiben.

„Das Fortbetriebsrecht der Verlassenschaft und der Angehörigen ist ein wichtiger Schutz für Unternehmen, deren Geschäftsführer verstorben sind.“

Offene Gesellschaft: Regelungen nach Todesfall

Bei einer offenen Handelsgesellschaft (OG) kann der Tod eines Gesellschafters weitreichende Auswirkungen haben. Stirbt ein Gesellschafter einer OG, kann das Gewerbe bis zur Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens oder dem Ausscheiden der Verlassenschaft aus der Gesellschaft fortgeführt werden. Dies ist eine wichtige Regelung, um den Betrieb aufrechtzuerhalten und Kontinuität zu gewährleisten.

Wurde im Gesellschaftsvertrag jedoch keine Fortsetzungs-, Eintritts- oder Übernahmsklausel vereinbart, löst sich die Offene Gesellschaft auf und tritt in die Liquidation ein. In diesem Fall müssen die Erben des verstorbenen Gesellschafters ihre Anteile aus der Gesellschaft auseinandernehmen.

Die Möglichkeiten zur Fortführung der OG nach einem Todesfall hängen somit maßgeblich von den im Gesellschaftsvertrag getroffenen Vereinbarungen ab. Eine rechtzeitige und sorgfältige Planung der Nachfolge ist daher von entscheidender Bedeutung für den Erhalt und die Zukunftsfähigkeit der Offenen Gesellschaft.

Kennzahl Wert
Mindestanzahl Gesellschafter OG Mindestens zwei Personen
Mögliche Umwandlung aus GbR Ja, wenn überwiegendes Handelsgewerbe
Haftung der Gesellschafter Alle Gesellschafter haften im gleichen Maße
Gewinn- und Verlustverteilung Je nach Kapitalanteil der Gesellschafter
Möglichkeit zur Fortsetzung nach Todesfall Ja, wenn im Gesellschaftsvertrag geregelt

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Todesfall eines Gesellschafters in einer Offenen Gesellschaft sorgfältig gehandhabt werden muss. Die im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Regelungen zur Fortführung oder Auflösung der OG sind hierbei von entscheidender Bedeutung. Eine frühzeitige und umfassende Nachfolgeplanung ist daher ein wichtiger Schlüssel zum Erhalt des Unternehmens.

Kommanditgesellschaft: Auswirkungen des Todesfalls

Bei einer Kommanditgesellschaft (KG) gibt es zwei Arten von Gesellschaftern: den Komplementär und den Kommanditisten. Der Todesfall eines dieser Gesellschafter kann unterschiedliche Auswirkungen auf das Unternehmen haben.

Versterben des Komplementärs

Stirbt der Komplementär einer KG, so gelten ähnliche Regelungen wie bei einer offenen Gesellschaft (OG). Das heißt, die Gesellschaft löst sich grundsätzlich auf, es sei denn, es wurde im Gesellschaftsvertrag etwas anderes vereinbart. Die verbleibenden Gesellschafter können die Gesellschaft jedoch fortführen, sofern sie dazu berechtigt und in der Lage sind.

Versterben des Kommanditisten

Verstirbt hingegen ein Kommanditist, bleibt die KG in der Regel nicht automatisch aufgelöst. Der Kommanditanteil ist in der Regel vererbbar, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts Gegenteiliges vereinbart wurde. Die Erben können dann in die Rechte und Pflichten des verstorbenen Kommanditisten eintreten.

Gesellschafter Auswirkungen beim Todesfall
Komplementär Grundsätzliche Auflösung der Gesellschaft, außer es wurde im Vertrag etwas anderes vereinbart
Kommanditist Anteil ist in der Regel vererbbar, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart

Die genauen Auswirkungen des Todesfalls eines Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft hängen also stark vom Gesellschaftsvertrag ab und müssen im Einzelfall geprüft werden.

GmbH: Keine Auswirkung auf Gewerbeberechtigung

Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) hat der Tod eines Gesellschafters keine direkte Auswirkung auf die Gewerbeberechtigung des Unternehmens. Die Anteile der GmbH sind vererbbar, sodass die Gesellschaft auch nach dem Ableben eines Gesellschafters weitergeführt werden kann. Lediglich wenn der gewerberechtliche Geschäftsführer verstirbt, muss innerhalb von 6 Monaten ein neuer bestellt werden, um die Fortsetzung des Gewerbebetriebs sicherzustellen.

Die Gewerbeberechtigung einer GmbH endet weder durch den Tod eines Gesellschafters noch durch den Verlust der Gesellschaftereigenschaft. Solange die GmbH als juristische Person weiterbesteht, bleibt auch ihre Gewerbeberechtigung erhalten. Wichtig ist, dass bei Ausscheiden oder Versterben des Geschäftsführers, der die Gewerbeberechtigung innehat, zeitnah ein Nachfolger bestellt wird.

Im Gegensatz dazu endet die Gewerbeberechtigung eines Einzelunternehmens mit dem Tod des Gewerbeinhabers. Bei Personengesellschaften wie der offenen Gesellschaft (OG) oder Kommanditgesellschaft (KG) kann der Todesfall des Gesellschafters ebenfalls Auswirkungen auf die Gewerbeberechtigung haben. In diesen Fällen muss die Fortsetzung des Unternehmens sichergestellt werden, um den Gewerbebetrieb aufrechtzuerhalten.

Zusammengefasst bleibt die Gewerbeberechtigung einer GmbH also auch nach dem Ableben eines Gesellschafters grundsätzlich erhalten, solange das Unternehmen als juristische Person weiterbesteht und ein neuer Geschäftsführer bestellt wird.

GmbH Gewerbeberechtigung

Geschäftsführer verstorben wie lange darf Unternehmen weiterarbeiten?

Wenn der Geschäftsführer eines Unternehmens verstirbt, stellt sich oft die Frage, wie lange der Betrieb dennoch weitergeführt werden kann. Die gute Nachricht ist, dass das Unternehmen zunächst durch die Verlassenschaft für eine gewisse Zeit fortgeführt werden darf.

Allerdings gibt es hierfür zeitliche Fristen zu beachten. So darf die Verlassenschaft den Betrieb in der Regel für maximal 6 Monate nach dem Todesfall des Geschäftsführers aufrechterhalten. Danach haben die Angehörigen des Verstorbenen ein sogenanntes „Fortbetriebsrecht“, sofern sie die rechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllen.

Bei Gesellschaften wie der offenen Handelsgesellschaft (OG), Kommanditgesellschaft (KG) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gelten zusätzlich spezielle Regeln zur Nachfolge im Geschäftsführeramt. So kann beispielsweise bei einer GmbH der Tod des Geschäftsführers keine Auswirkungen auf die Gewerbeberechtigung haben.

Unternehmensform Regelung nach Todesfall des Geschäftsführers
OG Spezielle Regeln zur Nachfolge im Geschäftsführeramt
KG Unterschiedliche Auswirkungen je nach Versterben des Komplementärs oder Kommanditisten
GmbH Kein Einfluss auf Gewerbeberechtigung

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass Unternehmen nach dem Tod des Geschäftsführers zunächst eine gewisse Zeit durch die Verlassenschaft weitergeführt werden können. Danach haben die Angehörigen unter bestimmten Voraussetzungen ein Fortbetriebsrecht. Die genauen Regelungen hängen dabei von der Unternehmensform ab.

Mietrechtliche Folgen für Geschäftslokal

Wenn der Unternehmer, der ein Geschäftslokal mietet, verstirbt, endet der Mietvertrag nicht automatisch. Stattdessen tritt zunächst die Verlassenschaft (der Nachlass) in den Mietvertrag ein, bevor letztendlich der Erbe des Verstorbenen in den Vertrag eintritt.

Soll der Mietvertrag aufgelöst werden, muss er formell gekündigt werden. Stirbt hingegen der Vermieter des Geschäftslokals, tritt dessen Erbe in den laufenden Mietvertrag ein. Die mietrechtlichen Konsequenzen beim Tod des Geschäftsführers sind also vielfältig und sollten sorgfältig geprüft werden.

Mietrechtliche Faktoren Erläuterung
Eintritt der Verlassenschaft Nach dem Tod des Mieters tritt zunächst die Verlassenschaft (der Nachlass) in den Mietvertrag ein.
Eintritt des Erben Anschließend tritt der Erbe des Verstorbenen in den Mietvertrag ein.
Kündigung des Vertrags Soll der Mietvertrag aufgelöst werden, muss er formell gekündigt werden.
Eintritt des Vermietererben Stirbt der Vermieter, tritt dessen Erbe in den laufenden Mietvertrag ein.

Zusammengefasst bedeutet das, dass der Mietvertrag für ein Geschäftslokal nicht automatisch mit dem Tod des Mieters endet. Vielmehr müssen die mietrechtlichen Konsequenzen sorgfältig geprüft und entsprechende Schritte eingeleitet werden, um den Vertrag gegebenenfalls aufzulösen.

„Der Mietvertrag für ein Geschäftslokal endet nicht automatisch mit dem Tod des Mieters.“

Geschäftslokal

Steuerrechtliche Verpflichtungen nach Todesfall

Wenn ein Unternehmer verstirbt, müssen seine Erben weiterhin steuerliche Verpflichtungen erfüllen. Eine der ersten Entscheidungen ist, ob der Betrieb fortgeführt oder aufgegeben wird. Bei einer Betriebsaufgabe können unter Umständen steuerliche Begünstigungen greifen.

Einkommensteuer und Betriebsaufgabe

Bei einem Einzelunternehmen haben die Erben eine Frist von 6 Monaten, um zu entscheiden, ob sie den Betrieb weiterführen möchten. Wird der Betrieb aufgegeben, kann dies steuerlich als Betriebsaufgabe behandelt werden, was Vorteile bringen kann. Hingegen unterliegt die Weiterbetriebsführung durch die Erben der Einkommensteuer.

Grunderwerbsteuer und Schenkungsmeldegesetz

Beim Erwerb von Grundstücken durch Erbfall besteht eine Anzeigepflicht nach dem Grunderwerbsteuergesetz. Dies gilt jedoch nicht für das Schenkungsmeldegesetz, da es sich um einen Erwerb von Todes wegen handelt und nicht um eine Schenkung.

Eine rechtlich saubere und steueroptimierte Nachfolge für ein Unternehmen erfordert eine gründliche Planung mehrere Jahre im Voraus. Dabei müssen die Regelungen in der Satzung des Unternehmens und im Testament aufeinander abgestimmt werden, um die gewünschte Nachfolge sicherzustellen.

Die Anwaltskanzlei Bietmann in Bergisch Gladbach-Bensberg ist ein erfahrener Partner, wenn es um die Steuerrechtliche Verpflichtungen nach dem Tod eines Unternehmers geht. Die Sozietät hat sich auf steueroptimierte Beratung, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht spezialisiert.

Anzeigepflicht des Ausscheidens des Geschäftsführers

Wenn ein gewerberechtlicher Geschäftsführer aus dem Unternehmen ausscheidet, ist dies unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Diese Anzeigepflicht dient dazu, das Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) auf dem aktuellsten Stand zu halten und mögliche Haftungsrisiken für das Unternehmen zu vermeiden.

Der Ausscheiden des Geschäftsführers führt in der Regel zur Löschung seiner Eintragung im GISA. Damit wird sichergestellt, dass keine veralteten oder irreführenden Informationen über die Vertretungsbefugnis des Unternehmens öffentlich zugänglich sind. Dies ist nicht nur rechtlich geboten, sondern liegt auch im Interesse des Unternehmens selbst.

Die Anzeigepflicht des Ausscheidens des Geschäftsführers ist in § 371 Abs. 1 Z 5 der Gewerbeordnung verankert. Laut dieser Bestimmung muss der Gewerbetreibende oder die Gewerbetreibende jede Änderung der für das Gewerbe maßgeblichen Umstände, also auch den Wechsel des Geschäftsführers, unverzüglich bei der zuständigen Behörde melden.

Die rechtzeitige Erfüllung dieser Anzeigepflicht ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern dient auch dem Schutz des Unternehmens. Denn nur so können Haftungsrisiken, die sich aus veralteten Informationen im Gewerbeinformationssystem ergeben könnten, effektiv vermieden werden.

„Die Anzeigepflicht des Ausscheidens des Geschäftsführers ist in § 371 Abs. 1 Z 5 der Gewerbeordnung verankert.“

Notgeschäftsführer bei führungsloser GmbH

Wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH unerwartet verstirbt und es keine weiteren Gesellschafter mehr gibt, kann in Ausnahmefällen ein Notgeschäftsführer bestellt werden. Diese Situation, in der die GmbH ohne Führung dasteht, erfordert schnelles Handeln, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.

Der Aufgabenbereich eines Notgeschäftsführers ist in solch einer Krisensituation auf das Nötigste beschränkt. Seine Hauptaufgaben umfassen die Änderung der Gesellschafterliste entsprechend der Erbfolge und die Einberufung einer Gesellschafterversammlung zur Bestellung eines regulären Geschäftsführers. Damit soll die Handlungsfähigkeit der GmbH wiederhergestellt und eine dauerhafte Lösung für die Führung des Unternehmens gefunden werden.

Die Bestellung eines Notgeschäftsführers ist eine Ausnahmesituation, die nur dann zum Tragen kommt, wenn das Unternehmen sonst keine andere Möglichkeit hätte, seinen Betrieb fortzuführen. Es liegt in der Verantwortung der Gesellschafter und Erben, schnell eine langfristige Lösung für die Führung der GmbH zu finden und den Notgeschäftsführer abzulösen.

Kennzahl Wert
Anzahl der GmbHs in Deutschland ca. 1 Million
Anteil der GmbH am Gesamtumsatz deutscher Unternehmen Führend, vor KG und AG
Zunahme von unerwarteten Rücktritten von Vorständen und Aufsichtsräten Steigend

Der Ausfall der Führung in einer GmbH kann rechtliche, wirtschaftliche und psychologische Folgen haben, die für das Unternehmen und seine Interessengruppen schwerwiegend sein können. Die Bestellung eines Notgeschäftsführers ist daher eine Notlösung, um zumindest den unmittelbaren Fortbestand des Unternehmens zu sichern, bis eine dauerhafte Führungslösung gefunden wurde.

„Die zunehmenden Rücktritte von Führungskräften in Unternehmen zeigen, wie wichtig es ist, für solche Krisensituationen gewappnet zu sein.“

Fazit

Der Verlust des Geschäftsführers stellt ein Unternehmen vor rechtliche Herausforderungen, die es zeitnah zu bewältigen gilt. Um den Betrieb innerhalb gesetzlicher Fristen fortführen zu können, müssen Angehörige oder Erben die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. In Ausnahmefällen kann bei Gesellschaften wie der GmbH auch ein Notgeschäftsführer bestellt werden.

Entscheidend ist, alle rechtlichen und steuerlichen Belange rechtzeitig zu klären und umzusetzen. Nur so kann das Unternehmen den Übergang nach dem Verlust des Geschäftsführers reibungslos meistern. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Handlungsempfehlungen ist dabei hilfreich, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.

Gerade in Zeiten des Umbruchs und Übergangs ist eine umsichtige Planung und Vorbereitung unerlässlich. Nur wer die Zusammenhänge kennt und proaktiv handelt, kann die Herausforderungen nach dem Verlust des Geschäftsführers erfolgreich bewältigen.

FAQ

Was sind die rechtlichen Regelungen, wenn ein Geschäftsführer verstirbt?

Nach dem Tod des Geschäftsführers wird ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet, bei dem ein Notar zunächst die Todesfallaufnahme vornimmt und den Nachlass regelt. Die Erben können eine bedingte Erbantrittserklärung abgeben, um die Haftung für Schulden des Verstorbenen zu beschränken.

Darf das Unternehmen nach dem Tod des Geschäftsführers weiterbetrieben werden?

Ja, das Unternehmen darf zunächst durch die Verlassenschaft für eine gewisse Zeit weitergeführt werden. Nach Ablauf dieses Fortbetriebsrechts haben Angehörige wie Ehepartner oder Kinder des Verstorbenen das Recht, den Betrieb fortzuführen, sofern sie die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen.

Wie wirkt sich der Tod eines Gesellschafters auf eine offene Handelsgesellschaft (OG) oder Kommanditgesellschaft (KG) aus?

Bei einer OG kann das Gewerbe bis zur Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens oder dem Ausscheiden der Verlassenschaft aus der Gesellschaft fortgeführt werden. Wurde im Gesellschaftsvertrag keine Fortsetzungs-, Eintritts- oder Übernahmsklausel vereinbart, löst sich die Gesellschaft auf. Bei einer KG gelten ähnliche Regelungen wie bei der OG.

Wie ist die Rechtslage, wenn der gewerberechtliche Geschäftsführer einer GmbH verstirbt?

Der Tod eines Gesellschafters einer GmbH hat keine Auswirkungen auf die Gewerbeberechtigung der Gesellschaft. Lediglich wenn der Geschäftsführer verstirbt, muss innerhalb von 6 Monaten ein neuer bestellt werden.

Welche steuerrechtlichen Verpflichtungen müssen nach dem Tod des Unternehmers erfüllt werden?

Steuerliche Verpflichtungen wie die Einkommensteuer müssen weiterhin erfüllt werden. Bei einer Betriebsaufgabe können steuerliche Begünstigungen gelten. Zudem besteht eine Anzeigepflicht nach dem Grunderwerbsteuergesetz für den Erwerb von Todes wegen von Grundstücken.

Muss der Ausscheiden des Geschäftsführers angezeigt werden?

Ja, das Ausscheiden des gewerberechtlichen Geschäftsführers muss von der Gewerbeinhaberin oder dem Gewerbeinhaber unverzüglich bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Dies führt zur Löschung des Geschäftsführers aus dem Gewerbeinformationssystem Austria (GISA).

Kann in Ausnahmefällen ein Notgeschäftsführer für eine GmbH bestellt werden?

Ja, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH verstirbt und auch der einzige weitere Gesellschafter verstorben ist, kann in Ausnahmefällen ein Notgeschäftsführer bestellt werden. Dessen Aufgabenkreis ist auf das Nötigste beschränkt.

Quellenverweise

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