Gewährleistungsfrist Unternehmer zu Unternehmer wie lange

Gewährleistungsfrist Unternehmer zu Unternehmer wie lange

Als Unternehmer ist es entscheidend, die geltenden Fristen für die Sachmängelgewährleistung zu kennen. Entgegen der üblichen zweijährigen Gewährleistungsfrist für Neuware, können Unternehmer im B2B-Geschäft diese Frist vertraglich auf ein Jahr verkürzen. Dies bietet Rechtssicherheit und ermöglicht es, individuelle Vereinbarungen zu treffen. Gleichzeitig ist es wichtig, auch die Verjährungsfristen sowie die Rechte und Pflichten im Gewährleistungsfall zu verstehen, um Mängelansprüche sicher abzuwickeln.

In den folgenden Abschnitten erfährst du mehr über die Besonderheiten der Gewährleistung zwischen Unternehmern, welche Fristen gelten und wie du deine Rechte im Gewährleistungsfall am besten schützt.

Was ist die Gewährleistungsfrist bei Unternehmer zu Unternehmer?

Wenn Unternehmer untereinander Waren kaufen und verkaufen, gelten besondere Regeln bei der Gewährleistungsfrist. Die reguläre Gewährleistungsfrist für den Verkauf von Neuwaren zwischen Unternehmern beträgt zwei Jahre ab Lieferung der Ware. Diese Frist ergibt sich aus § 438 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Kürzere Fristen bei Gebrauchtwaren möglich

Bei Gebrauchtwaren können die Vertragsparteien hingegen kürzere Fristen vereinbaren, jedoch nicht unter einem Jahr. Eine solche Verkürzung muss aber wirksam in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt sein, da ansonsten die allgemeine zweijährige Frist gilt.

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt drei Monate und beginnt mit dem Ende der jeweiligen Gewährleistungsfrist. Bei Rechtsmängeln beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab dem Zeitpunkt, zu dem der Mangel dem Käufer bekannt wird.

„Eine Verkürzung der Gewährleistungsfrist bei Gebrauchtwaren muss wirksam in den AGB geregelt sein, da ansonsten die allgemeine zweijährige Frist gilt.“

Verjährungsfristen im Überblick

Neben den Gewährleistungsfristen, die das Recht des Käufers auf Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung regeln, ist auch die Verjährungsfrist für Mängelansprüche zu beachten. Bei Neuware beträgt die Verjährungsfrist grundsätzlich zwei Jahre, bei Gebrauchtwaren kann sie vertraglich auf mindestens ein Jahr verkürzt werden. Wichtig ist, dass eine wirksame Klausel zur Verkürzung der Verjährungsfrist in den AGB enthalten ist, da ansonsten die reguläre zweijährige Frist gilt.

Der Käufer muss innerhalb dieser Verjährungsfristen etwaige Sachmängel beim Verkäufer anzeigen, um seine Gewährleistungsansprüche geltend machen zu können. Die Verjährung kann jedoch gehemmt oder neu beginnen, beispielsweise wenn der Verkäufer Reparaturversuche unternimmt oder den Mangel anerkennt.

Bei Baumängeln gelten spezielle Regelungen: So beträgt die Gewährleistungsfrist für private Bauverträge nach dem BGB fünf Jahre, während öffentliche Auftraggeber und Bauverträge nach VOB eine Verjährungsfrist von vier Jahren haben. In Österreich sind es gemäß ABGB und ÖNORM B 2110 sogar drei Jahre.

  • Neuware: Reguläre Verjährungsfrist von 2 Jahren
  • Gebrauchtware: Vertraglich auf mindestens 1 Jahr verkürzt
  • Bauwerke: 4 Jahre nach VOB/B, 5 Jahre nach BGB, 3 Jahre in Österreich
  • Elektrotechnische Anlagen, Feuerungsanlagen: 2 Jahre nach VOB/B
  • Arglistig verschwiegene Mängel: Bis zu 10 Jahre Beanstandungsfrist

Es ist wichtig, die geltenden Fristen im Einzelfall sorgfältig zu prüfen und rechtzeitig zu handeln, um seine Gewährleistungsansprüche nicht zu verlieren.

Hemmung der Verjährung bei Reparaturversuchen

Wenn ein Mangel an der gelieferten Ware auftritt, kann der Unternehmer Gewährleistungsansprüche geltend machen. Dies bedeutet, dass der Verkäufer die Ware nachbessern oder eine Ersatzlieferung vornehmen muss. Während dieser Zeit der Verjährungshemmung durch die Reparaturversuche wird die Gewährleistungsfrist ausgesetzt.

Ab dem Jahr 2022 gelten neue Verjährungsfristen: Die Gewährleistungsfrist kann sich verlängern, wenn der Mangel vor Ablauf der Zweijahresfrist auftritt. Die Gewährleistungsfrist wird zudem bei Gewährleistungsmaßnahmen aufgeschoben und endet erst zwei Monate nach erfolgter Nacherfüllung oder Ersatzlieferung.

„Die Gewährleistungsfrist wird bei Reparaturversuchen aufgeschoben und endet erst zwei Monate nach erfolgter Nachbesserung oder Ersatzlieferung.“

Dies hat den Vorteil, dass der Unternehmer seine Gewährleistungsansprüche auch noch nach Ablauf der regulären Frist geltend machen kann, solange der Mangel rechtzeitig angezeigt wurde. Somit profitieren Käufer von einer verlängerten Möglichkeit, ihre Rechte durchzusetzen.

Eine sorgfältige Dokumentation der Reparaturversuche ist dabei wichtig, um die Hemmung der Verjährung nachweisen zu können. Nur so lässt sich im Streitfall belegen, dass der Mangel innerhalb der Frist angezeigt und behoben wurde.

Gewährleistungsfrist Unternehmer zu Unternehmer wie lange

Die reguläre Gewährleistungsfrist zwischen Unternehmern beträgt in der Regel zwei Jahre ab Lieferung der Ware. Diese gesetzlich festgelegte Frist gilt für mangelhafte Neuware. Allerdings können die Parteien im Kaufvertrag bei Gebrauchtwaren kürzere Fristen vereinbaren, jedoch nicht unter einem Jahr.

Eine wichtige Voraussetzung ist, dass diese Verkürzung der Gewährleistungsfrist wirksam in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt ist. Nur dann können Unternehmer im B2B-Bereich von der regulären zweijährigen Frist abweichen.

„Die gesetzliche Gewährleistungspflicht für gewerbliche Verkäufer beträgt in der Regel 2 Jahre ab Lieferung für mangelhafte Ware.“

Neben der Dauer der Gewährleistungsfrist ist es auch entscheidend, wie Mängel innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden können. Hier stehen dem Käuferunternehmer verschiedene Nacherfüllungsansprüche wie Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung zur Verfügung.

Gewährleistungsfrist

Darüber hinaus kann der Käufer im Gewährleistungsfall auch den Rücktritt vom Vertrag, eine Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz verlangen. Die genauen Optionen hängen vom Einzelfall ab und müssen sorgfältig geprüft werden.

Rechte des Unternehmers bei Gewährleistungsfall

Im Falle eines Gewährleistungsfalls, wenn also ein Mangel bei der gekauften Ware vorliegt, hat der Käufer als Unternehmer verschiedene Möglichkeiten, seine Mängelansprüche geltend zu machen. Zunächst kann er vom Verkäufer die Nacherfüllung in Form einer Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen.

Scheitert die Nacherfüllung, etwa weil die Reparatur nicht möglich oder für den Verkäufer unzumutbar ist, hat der Käufer das Recht auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Kaufpreises. Zusätzlich kann er Schadensersatz verlangen, sofern der Mangel vom Verkäufer zu vertreten ist.

Der Verkäufer muss alle Kosten für die Nacherfüllung, wie Reparatur-, Transport- oder Ausbauleistungen, tragen. Die Gewährleistungsrechte des Käufers richten sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und sind EU-weit weitgehend standardisiert.

Nachbesserung oder Ersatzlieferung

Zunächst kann der Käufer vom Verkäufer die Nacherfüllung in Form einer Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Der Verkäufer hat das Recht, die Art der Nacherfüllung selbst zu bestimmen, solange beide Optionen zumutbar sind.

Rücktritt, Minderung und Schadensersatz

Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Verkäufer nicht zumutbar, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder eine Minderung des Kaufpreises verlangen. Zusätzlich kann er Schadensersatz geltend machen, sofern der Mangel vom Verkäufer zu vertreten ist.

„Der Verkäufer muss alle Kosten für die Nacherfüllung tragen, wie Reparatur-, Transport- oder Ausbauleistungen.“

Beweislast innerhalb und nach Ablauf der ersten 12 Monate

Im Bereich des Unternehmer-zu-Unternehmer-Geschäfts gestaltet sich die Beweislast bei Gewährleistungsansprüchen etwas anders als im Verbrauchsgüterkauf. Innerhalb der ersten 12 Monate nach Lieferung trägt der Verkäufer die Beweislast dafür, dass die Ware bei Übergabe an den Käufer frei von Mängeln war. Nach Ablauf dieser Frist muss der Käufer den Mangel nachweisen.

Diese Beweislastumkehr gilt jedoch nur für Verbraucher, nicht für Unternehmer im B2B-Geschäft. Für Unternehmer-zu-Unternehmer-Verträge bleibt es dabei, dass der Käufer den Mangel beweisen muss, auch wenn er sich innerhalb der ersten 12 Monate zeigt.

Zeitraum Beweislast
Innerhalb der ersten 12 Monate Verkäufer
Nach Ablauf der ersten 12 Monate Käufer

Diese Regelungen gelten für Kaufverträge zwischen Unternehmern, nicht für AGB oder Verbrauchsgüterkäufe. Für letztere sieht das Gesetz eine deutlich längere Beweislastumkehr von 24 Monaten vor.

Beweislastverteilung

„Die Beweislastumkehr dient dem Schutz von Verbrauchern bei Mängeln an verkauften Waren.“

Abgrenzung zur Garantie des Herstellers

Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Verkäufers, die zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung gewährt wird. Im Gegensatz zur Gewährleistung, die gesetzlich vorgeschrieben ist, liegt die Garantie im Ermessen des Anbieters. Insbesondere Haltbarkeitsgarantien gehen oft über die regulären Gewährleistungsansprüche hinaus und unterliegen einer besonderen Beweislastumkehr zugunsten des Käufers.

Freiwillige Leistung zusätzlich zur Gewährleistung

Während die Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben ist, stellt eine Garantie eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers oder Verkäufers dar. Sie kann die Funktionalität, Qualität oder Haltbarkeit des Produkts über die reguläre Gewährleistungsfrist hinaus absichern. Kunden profitieren so von erweiterten Rechten gegenüber dem Verkäufer.

Beweislastumkehr bei Haltbarkeitsgarantien

Ein wichtiger Unterschied zur Gewährleistung ist, dass bei Haltbarkeitsgarantien eine Beweislastumkehr zugunsten des Käufers besteht. Dieser muss lediglich nachweisen, dass der Garantiefall eingetreten ist – der Verkäufer muss dann belegen, dass der Mangel nicht auf einem Fehler des Produkts beruht. Diese Regelung stärkt die Rechtsposition der Verbraucher erheblich.

Formulierung von Gewährleistungsklauseln in AGB

Bei der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist große Sorgfalt bei der Formulierung von Gewährleistungsklauseln geboten. Insbesondere Verkürzungen der Verjährungsfristen müssen präzise und rechtssicher formuliert werden, da ansonsten die gesetzlichen Regelungen greifen.

Laut Studien können gewerbliche Verkäufer die Gewährleistung bei gebrauchten Produkten auf 12 Monate begrenzen und gegenüber Unternehmern ganz ausschließen. Auch Verbraucher können die im BGB geregelte Verjährungsfrist von 24 Monaten bei gebrauchter Ware ausschließen. Darüber hinaus können Schadensersatzansprüche des Käufers zeitlich und inhaltlich in AGB beschränkt werden.

Allerdings unterliegen Haftungsausschlüsse in AGB hohen Wirksamkeitsvoraussetzungen, etwa bei Vorsatz, Körper- und Gesundheitsschäden sowie der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten. Um Abmahnungen und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, ist daher eine Überprüfung der AGB-Klauseln durch einen Anwalt empfehlenswert.

Rechtliche Bestimmung Beschreibung
Gewährleistungsrechte des Käufers Verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Gefahrübergang
Verjährungsfrist Wurde auf ein Jahr abgekürzt
Zweijährige Verjährungsfrist gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB Unterliegt dem hypothetischen Nacherfüllungsanspruch
Schadensersatzforderung des Klägers Einschließlich Aufzucht- und Tierarztkosten, ist ebenfalls verjährt
Regelung in den Auktionsbedingungen zur Verjährungsfrist Wurde als wirksam angesehen unter Berücksichtigung der Definition von gebrauchten Sachen gemäß § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB

Zusammenfassend ist es wichtig, Beschränkungen für alle Formen der Haftung in gesonderten Klauseln zu formulieren, die sämtliche gesetzlichen Ausnahmeregelungen berücksichtigen. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung und Rechtssicherheit sind entscheidend, um Gewährleistungsklauseln in AGB rechtskonform zu gestalten.

Keine unberechtigte Mangelanzeige riskieren

Als Unternehmer musst du vorsichtig sein, wenn du einen Mangel bei deiner Ware anzeigst. Zeigst du einen Defekt an, obwohl tatsächlich keiner vorliegt, kannst du dich schadensersatzpflichtig machen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass du den Mangel erkannt oder zumindest fahrlässig verkannt hast.

Bei Ungewissheit darfst du daher deine Mängelrechte geltend machen, ohne Schadensersatz befürchten zu müssen – auch wenn sich dies im Nachhinein als unberechtigt herausstellt. Die Beweislast liegt in diesem Fall bei deinem Vertragspartner, der dir nachweisen muss, dass du die Mangelanzeige grob fahrlässig oder vorsätzlich erstattet hast.

Sei also bei Zweifeln über die Beschaffenheit der Ware lieber auf der sicheren Seite und melde eventuelle Mängel. Solange du nicht offensichtlich fahrlässig gehandelt hast, musst du keine Konsequenzen befürchten.

Unternehmer sollten Mängel immer sorgfältig prüfen, bevor sie eine Anzeige erstatten. Gleichzeitig dürfen sie bei Ungewissheit Mängelrechte geltend machen, ohne Schadensersatz zu riskieren.

Fazit

Zusammengefasst ist es für Unternehmer im B2B-Geschäft wichtig, die geltenden Gewährleistungsfristen und Verjährungsregelungen genau zu kennen. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel zwei Jahre, kann bei Gebrauchtware aber verkürzt werden. Entscheidend sind auch die Beweislastverteilung und die präzise Formulierung der Gewährleistungsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Mit dem richtigen rechtlichen Wissen können Unternehmer ihre Rechte im Gewährleistungsfall effektiv wahren und Risiken wie Abmahnungen vermeiden. Dazu gehört ein Verständnis der Unterschiede zwischen Gewährleistung und freiwilliger Herstellergarantie. Auch die Hemmung der Verjährung bei Reparaturversuchen ist ein wichtiger Aspekt, den es zu beachten gilt.

Insgesamt bietet die aktuelle Gesetzeslage Unternehmen im B2B-Bereich eine gute Ausgangslage, um ihre Interessen zu schützen. Entscheidend ist, dass sie ihre Pflichten und Rechte kennen und diese in Verträgen und Korrespondenz präzise formulieren. So können sie Rechtssicherheit für sich und ihre Kunden schaffen.

FAQ

Was ist die reguläre Gewährleistungsfrist für den Verkauf von Neuware zwischen Unternehmern?

Die reguläre Gewährleistungsfrist zwischen Unternehmern für den Verkauf von Neuware beträgt in der Regel zwei Jahre ab Lieferung der Ware.

Können bei Gebrauchtwaren kürzere Gewährleistungsfristen vereinbart werden?

Ja, bei Gebrauchtwaren können die Vertragsparteien kürzere Gewährleistungsfristen vereinbaren, jedoch nicht unter einem Jahr. Eine solche Verkürzung muss aber wirksam in den AGB geregelt sein.

Wie lange ist die reguläre Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Neuware und Gebrauchtwaren?

Bei Neuware beträgt die Verjährungsfrist grundsätzlich zwei Jahre, bei Gebrauchtwaren kann sie vertraglich auf mindestens ein Jahr verkürzt werden.

Wann wird die Verjährungsfrist gehemmt?

Wird die mangelhafte Ware vom Verkäufer zur Reparatur angenommen, wird die Verjährungsfrist gehemmt. Dies bedeutet, dass die Zeit, in der sich die Ware zur Reparatur beim Verkäufer befindet, nicht auf die Verjährungsfrist angerechnet wird. Auch bei einer Ersatzlieferung beginnt die Verjährungsfrist von neuem.

Welche Rechte hat der Käufer, wenn ein Gewährleistungsfall vorliegt?

Zunächst kann der Käufer vom Verkäufer die Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Erst wenn diese Nacherfüllung fehlschlägt, hat er das Recht auf Rücktritt vom Vertrag, Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz. Der Verkäufer muss dabei alle Kosten für die Nacherfüllung tragen.

Wie sieht die Beweislastverteilung innerhalb und nach Ablauf der ersten 12 Monate aus?

Innerhalb der ersten 12 Monate nach Lieferung trägt der Verkäufer die Beweislast dafür, dass die Ware bei Übergabe an den Käufer frei von Mängeln war. Nach Ablauf dieser Frist muss der Käufer den Mangel nachweisen. Diese Beweislastumkehr gilt jedoch nur für Verbraucher, nicht für Unternehmer im B2B-Geschäft.

Wie unterscheidet sich die Garantie von der gesetzlichen Gewährleistung?

Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Verkäufers, die zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung gewährt wird. Bei Garantien besteht eine Beweislastumkehr zugunsten des Käufers – er muss lediglich nachweisen, dass der Garantiefall eingetreten ist. Insbesondere Haltbarkeitsgarantien gehen über die Gewährleistungsansprüche hinaus und unterliegen dieser Beweislastumkehr.

Worauf ist bei der Formulierung von Gewährleistungsklauseln in den AGB zu achten?

Bei der Formulierung von Gewährleistungsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist große Sorgfalt geboten. Insbesondere Verkürzungen der Verjährungsfristen müssen präzise und rechtssicher formuliert werden, da ansonsten die gesetzlichen Regelungen greifen. Eine Überprüfung der AGB-Klauseln durch einen Anwalt ist daher empfehlenswert.

Wann kann sich ein Käufer schadensersatzpflichtig machen, wenn er einen Mangel anzeigt, obwohl tatsächlich keiner vorliegt?

Voraussetzung dafür ist, dass der Käufer den Mangel erkannt oder zumindest fahrlässig verkannt hat. Bei Ungewissheit darf der Käufer Mängelrechte geltend machen, ohne Schadensersatz befürchten zu müssen.

Quellenverweise

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