Selbständig wie lange Steuerunterlagen aufbewahren
Über 10 Millionen Selbständige in Deutschland müssen Unmengen an Dokumenten mit steuerlicher Relevanz aufbewahren – von Rechnungen über Geschäftskorrespondenz bis hin zur Steuererklärung. Dabei gilt es, die gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen einzuhalten, um im Falle einer Betriebsprüfung gerüstet zu sein. Der folgende Artikel gibt dir einen umfassenden Überblick, welche Unterlagen du wie lange aufbewahren musst und informiert über wichtige Details rund um den Beginn und das Ende der Fristen.
Einführung
Für selbstständige Unternehmer und Freelancer stellt sich oft die Frage, wie lange sie ihre Steuerunterlagen aufbewahren müssen. Diese Aufbewahrungspflichten sind von zentraler Bedeutung, um Rechtssicherheit zu gewährleisten und Bußgelder zu vermeiden. Der vorliegende Artikel führt in dieses Thema ein und erklärt, was Selbstständige beachten müssen, um ihrer Dokumentenmanagement-Pflicht nachzukommen.
Grundsätzlich müssen Selbstständige für bestimmte Dokumente Aufbewahrungsfristen von sechs oder zehn Jahren einhalten. Die zehnjährige Aufbewahrungsfrist gilt in der Regel für Inventare, erhaltene und geschriebene Rechnungen, Steuererklärungen, Umsatzsteuervoranmeldungen, Belege für Geschäftsessen und Zollanmeldungen. Dokumente wie E-Mails, Briefe, Mahnungen, Vertragsangebote, Einladungen, Arbeitszeitlisten, Fahrtenbücher und Reisekostenabrechnungen müssen hingegen nur für sechs Jahre aufbewahrt werden.
Eine korrekte Archivierung der Dokumente, ob physisch oder digitalisiert, ist wichtig, um sie im Falle einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt vorzeigen zu können. Unternehmer sind per Gesetz dazu verpflichtet, bestimmte Unterlagen, Dokumente und Bücher aufzubewahren. Nur so können sie ihre Steuersparpotenziale ausschöpfen und Bußgelder vermeiden.
Aufbewahrungsfrist | Beispiele für Dokumente |
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10 Jahre |
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6 Jahre |
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Die Aufbewahrungsfrist beginnt nach Ablauf des Geschäftsjahres, in dem das Dokument entstanden ist, nicht ab dem Ausstellungsdatum. Eine gute Archivierung ist entscheidend, um im Falle einer Betriebsprüfung alle erforderlichen Unterlagen vorlegen zu können.
Aufbewahrungsfristen für Steuerunterlagen
Als selbstständig Erwerbstätiger musst du deine Einnahmen und Ausgaben sorgfältig dokumentieren. Dabei gelten zwei unterschiedliche Aufbewahrungsfristen für deine Steuerunterlagen: eine 10-Jahres-Frist und eine 6-Jahres-Frist. Diese Fristen beginnen jeweils mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Unterlagen erstellt wurden.
Zehnjährige Aufbewahrungsfrist
Die 10-Jahres-Frist gilt für klassische Steuerunterlagen wie Rechnungen, Steuererklärungen oder Zollanmeldungen. Diese Gesetzliche Fristen für Steuerunterlagen müssen du über einen Zeitraum von 10 Jahren aufbewahren.
Sechsjährige Aufbewahrungsfrist
Für Dokumente im erweiterten Sinne, wie Geschäftskorrespondenz, beträgt die 6-Jahres-Frist. Auch diese Unterlagen musst du für sechs Jahre aufbewahren.
Aufbewahrungsfrist | Unterlagen |
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10 Jahre | Rechnungen, Steuererklärungen, Zollanmeldungen |
6 Jahre | Geschäftskorrespondenz |
Diese gesetzlichen Vorgaben zur Gesetzliche Fristen für Steuerunterlagen sind wichtig, um im Falle einer Betriebsprüfung die erforderlichen Unterlagen vorweisen zu können.
Wann beginnen und enden Aufbewahrungsfristen?
Die Aufbewahrungsfristen für Steuerunterlagen und andere wichtige Geschäftsdokumente in Deutschland sind klar geregelt. Der Beginn der Fristen ist dabei nicht immer der Ausstellungsdatum, sondern häufig erst der Schluss des Geschäftsjahres, in dem das Dokument erstellt wurde. Um dir ein besseres Verständnis zu vermitteln, schauen wir uns zwei Beispiele genauer an.
Beispiel: Steuererklärung
Steuerpflichtige mit einem Umsatz von mehr als 500.000 Euro müssen ihre Steuererklärung und die damit verbundenen Unterlagen 6 Jahre lang aufbewahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt dabei nicht mit dem Einreichen der Steuererklärung, sondern am Ende des Kalenderjahres, in dem die Steuererklärung abgegeben wurde.
Beispiel: E-Mail-Verkehr mit potenziellen Kunden
Auch der E-Mail-Verkehr mit Interessenten und potenziellen Kunden unterliegt Aufbewahrungsfristen. Hier gilt eine Frist von 6 Jahren, die wiederum mit Ablauf des Kalenderjahres beginnt, in dem die E-Mails versendet oder empfangen wurden.
Die Regelungen zu Beginn und Ende der Aufbewahrungsfristen sind wichtig, um immer auf der sicheren Seite zu sein und Strafen oder Nachteile bei Betriebsprüfungen zu vermeiden.
Selbständig wie lange Steuerunterlagen aufbewahren
Als Selbstständiger ist es wichtig, den Überblick über die verschiedenen Aufbewahrungsfristen für Steuerunterlagen zu bewahren. Dieser Artikel fasst die wichtigsten Informationen dazu übersichtlich zusammen.
Originär digitale Belege müssen in elektronischer Form aufbewahrt werden. Einige Belegarten, wie Jahresabschlüsse und Eröffnungsbilanzen, müssen sogar im Original verwahrt werden. Empfangene Handels- und Geschäftsbriefe sowie Buchungsbelege dürfen dagegen bildlich aufbewahrt werden, solange die digitalisierten Papierbelege exakt mit dem Original übereinstimmen.
Freiberufler müssen verschiedene Unterlagen für unterschiedliche Zeiträume aufbewahren:
- Einnahmenüberschussrechnung, Steuererklärungen, Kontoauszüge für betriebliche Einnahmen und Ausgaben, Kassenblätter, Eingangs- und Ausgangsrechnungen müssen für zehn Jahre aufbewahrt werden.
- Prüfungsberichte über eine steuerliche Außenprüfung, Kredit- oder Darlehensvertrag sowie Briefe und Emails über den Schriftverkehr mit Kunden oder Geschäftspartnern sind für sechs Jahre aufzubewahren.
- Andere Dokumente wie Lohnabrechnungen, Beitragsnachweise für Krankenkassen, Grundbuchauszüge für eigene Immobilien, Quittungen über Zahlungen, Nachweise über Telefon-/Internetkosten und Zahlungsanweisungen müssen ebenfalls zehn Jahre lang aufbewahrt werden.
Die Aufbewahrungsfrist beginnt am Ende des Kalenderjahres, in dem das Dokument erstellt wurde. Das Bundesministerium erlaubt in manchen Fällen die digitale Aufbewahrung von Unterlagen. Wichtig ist, dass die Belege während der Aufbewahrungsfrist lesbar und in ihrem ursprünglichen Zustand aufbewahrt werden.
Ein Verstoß gegen die Aufbewahrungspflicht kann zu Hinzuschätzungen des erklärten Gewinns oder sogar zu rechtlichen Konsequenzen wie einer Anklage wegen Steuerhinterziehung führen. Deshalb sollten Selbstständige die gesetzlichen Vorgaben unbedingt einhalten.
Originalbelege oder Kopien?
Heutzutage ist es nicht mehr zwangsläufig nötig, Steuerunterlagen in Papierform aufzubewahren. Das Wichtigste ist, dass die Dokumente vollständig, unveränderbar und gut lesbar archiviert werden – egal ob physisch oder digital. Insbesondere Thermobelege sollten digitalisiert werden, um deren Lesbarkeit langfristig zu sichern.
Digitale Aufbewahrung ist möglich
Die Digitalisierung von Unterlagen bietet viele Vorteile. Die Dokumente nehmen weniger Platz ein, sind leicht durchsuchbar und lassen sich einfach sichern. Auch der Schutz vor Verlust oder Beschädigung ist bei digitalen Kopien höher. Zudem können Originale bei Bedarf schnell und unkompliziert eingescannt und abgelegt werden.
- Digitale Aufbewahrung spart Platz und Zeit
- Dokumente sind leicht durchsuchbar und sicher gespeichert
- Originaldokumente können bei Bedarf eingescannt werden
Entscheidend ist, dass die digitalen Kopien den gleichen Beweiswert wie die Papierbelege haben.
„Die Digitalisierung von Unterlagen ist heutzutage eine praktische und sichere Alternative zur Aufbewahrung von Papierbelegen.“
Betriebsprüfung: Welche Unterlagen musst du vorzeigen?
Eine sorgfältige Aufbewahrung aller steuerrelevanten Unterlagen ist nicht nur für die eigene Organisation wichtig, sondern auch die Grundlage für eine unkomplizierte Betriebsprüfung durch das Finanzamt. Selbstständige sollten ihre Buchhaltungsbelege stets vollständig und übersichtlich aufbewahren – egal ob digital oder in Papierform.
Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungsfristen müssen Dokumente wie Kontoauszüge, Rechnungen, Quittungen, Lieferscheine und Steuerunterlagen archiviert werden. Dabei gibt es unterschiedliche Fristen: sechs- und zehnjährige Aufbewahrungsfrist sowie eine dreißigjährige Aufbewahrungsfrist für bestimmte Unterlagen.
Während die Handelsrechtsvorschriften (HGB) Kaufleuten eine zehnjährige Aufbewahrungspflicht für Handelsbücher, Inventare und Jahresabschlüsse vorschreiben, regelt die Abgabenordnung (AO) die steuerlichen Aufbewahrungsfristen von sechs und zehn Jahren. Verstöße gegen diese Pflichten können mit Bußgeldern geahndet werden und zu steuerlichen Nachteilen führen.
Aufbewahrungsfrist | Unterlagen |
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6 Jahre |
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10 Jahre |
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Eine sorgfältige Vorbereitung auf eine mögliche Betriebsprüfung ist entscheidend, um die Unterlagen für Betriebsprüfung und die Vorbereitung auf Finanzkontrolle reibungslos zu gestalten. Nur so können Selbstständige Bußgelder und steuerliche Nachteile vermeiden.
„Eine Betriebsprüfung muss für Selbstständige kein Horrorszenario sein, wenn die Unterlagen ordentlich aufbewahrt werden.“
Nicht aufbewahrungspflichtige Unterlagen
Nicht jedes Dokument, das im Rahmen der Selbstständigkeit entsteht, unterliegt der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht. Interne Betriebsunterlagen wie Kalender, Arbeits- oder Fahrtenbücher können in der Regel zeitnah vernichtet werden und müssen dem Finanzamt nicht vorgelegt werden.
Diese Unterlagen ohne Aufbewahrungspflicht umfassen beispielsweise:
- Terminkalender
- Arbeitsaufzeichnungen
- Fahrtenbücher
- Notizzettel
- Entwürfe und Konzepte
Solange diese internen Betriebsunterlagen keine steuerrelevanten Informationen enthalten, können sie in der Regel nach Ablauf des Geschäftsjahres vernichtet werden. Sie müssen nicht für eine eventuelle Betriebsprüfung oder Steuererklärung aufbewahrt werden.
Unterlagen ohne Aufbewahrungspflicht | Aufbewahrungspflichtige Unterlagen |
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Es ist wichtig, einen Überblick über die Unterlagen zu haben, die tatsächlich aufbewahrt werden müssen. So lässt sich Platz sparen und der administrative Aufwand reduzieren.
Aufbewahrung von Handwerkerrechnungen
Als Selbstständiger oder Privatperson musst du auch für Rechnungen über Handwerksleistungen spezifische Aufbewahrungsfristen einhalten. Dabei ist es wichtig, die geltenden Bestimmungen zu kennen, um im Falle einer Betriebsprüfung oder anderer rechtlicher Angelegenheiten gewappnet zu sein.
Zwei- und Fünfjahresfristen
Grundsätzlich müssen Privatpersonen Handwerkerrechnungen für zwei Jahre aufbewahren. Dies dient dem Nachweis, dass keine Schwarzarbeit vorliegt. Bei Gewährleistungsleistungen verlängert sich die Frist sogar auf fünf Jahre. So können etwaige Mängel an der erbrachten Handwerksarbeit belegt werden.
Aufbewahrungsfrist | Zweck |
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2 Jahre | Nachweis gegen Schwarzarbeit |
5 Jahre | Gewährleistungsansprüche |
Es ist wichtig, diese Fristen einzuhalten, da bei Verstößen Bußgelder drohen können. Digitale Archivierung der Rechnungen ist in den meisten Fällen ebenfalls zulässig, solange die Unterlagen jederzeit abrufbar sind.
„Moderne Unternehmer setzen auf digitale Lösungen, um Handwerkerrechnungen rechtssicher aufzubewahren.“
Achte also darauf, dass du die Aufbewahrungsfristen für Handwerkerrechnungen sowie die Gewährleistungsfristen einhältst, um im Zweifelsfall gerüstet zu sein.
Bank- und Versicherungsunterlagen
Als Privatperson musst du keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht für Unterlagen von Banken und Versicherungen erfüllen. Dennoch ist es ratsam, diese Dokumente so lange aufzubewahren, wie der jeweilige Vertrag läuft. Dazu gehören beispielsweise Versicherungsscheine, Verträge oder Kontoauszüge.
Laut Experten solltest du Versicherungsunterlagen zur Haftpflicht-, Hausrat- oder Kfz-Versicherung für die gesamte Laufzeit des Vertrages plus drei weitere Jahre aufbewahren. Bei privaten Lebens- und Rentenversicherungen sowie der betrieblichen Altersvorsorge empfiehlt sich eine lebenslange Aufbewahrung.
Bankunterlagen wie Kontoauszüge sollten mindestens drei Jahre aufgehoben werden, während Kreditunterlagen sogar bis zu zehn Jahren aufbewahrt werden müssen. Personen mit einem Jahreseinkommen von über 500.000 Euro sind verpflichtet, steuerrelevante Belege und Aufzeichnungen für sechs Jahre aufzubewahren.
Unterlagen | Aufbewahrungsfrist |
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Versicherungsverträge | Vertragslaufzeit + 3 Jahre |
Lebens- und Rentenversicherungen | Lebenslang |
Kontoauszüge | Mindestens 3 Jahre |
Kreditunterlagen | Bis zu 10 Jahre |
Steuereinkünfte über 500.000 € | 6 Jahre |
Achte darauf, deine Bank- und Versicherungsunterlagen Aufbewahrung von Vertragsunterlagen sicher und übersichtlich aufzubewahren. So kannst du sie bei Bedarf schnell wiederfinden und Versicherungsdokumente archivieren.
Dauerhaft aufzubewahrende Dokumente
Urkunden, Ausweise, Zeugnisse
Einige Unterlagen sind so wichtig, dass du sie für immer aufbewahren solltest – auch wenn es hierfür keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht gibt. Dazu zählen insbesondere deine Urkunden, Ausweise und Zeugnisse, die für spätere Rentenansprüche relevant sein können. Die Aufbewahrung dieser Unbefristete Aufbewahrung wichtiger Dokumente ist essenziell, um wichtige Informationen über deine Qualifikationen und Lebensereignisse jederzeit nachweisen zu können.
Neben offiziellen Dokumenten wie Personalausweisen, Geburtsurkunden oder Heiratspapieren solltest du auch deine Ausbildungszeugnisse, Arbeitszeugnisse und andere relevante Personalunterlagen archivieren. Diese Unterlagen können im Laufe deines Berufslebens von großer Bedeutung sein und sollten daher sicher aufbewahrt werden.
Achte darauf, dass deine wichtigen Dokumente an einem sicheren Ort wie einem Tresor oder Bankschließfach aufbewahrt werden. So stellst du sicher, dass sie vor Verlust, Beschädigung oder Diebstahl geschützt sind und jederzeit verfügbar bleiben.
FAQ
Wie lange müssen Selbständige Steuerunterlagen aufbewahren?
Wann beginnen und enden die Aufbewahrungsfristen?
Müssen Steuerunterlagen zwangsläufig in Papierform aufbewahrt werden?
Welche Unterlagen müssen Selbständige für Betriebsprüfungen vorzeigen?
Müssen alle im Rahmen der Selbstständigkeit entstandenen Dokumente aufbewahrt werden?
Wie lange müssen Handwerkerrechnungen aufbewahrt werden?
Wie lange sollten Bank- und Versicherungsunterlagen aufgehoben werden?
Welche Unterlagen sollten unbefristet aufbewahrt werden?
Quellenverweise
- https://taxfix.de/ratgeber/dokumente-fristen/aufbewahrungspflicht-unterlagen-aufbewahren/
- https://www.selbststaendig.de/aufbewahrungsfristen
- https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/datenschutz/aufbewahrungspflichten-welche-unterlagen-muss-ich-wie-lange-behalten-84296
- https://www.accountable.de/blog/aufbewahrungsfristen-steuerunterlagen/
- https://www.arag.de/gewerbeversicherung/aufbewahrungsfristen/
- https://www.haufe.de/finance/buchfuehrung-kontierung/aufbewahrungsfristen-welche-unterlagen-vernichtet-werden-koennen_186_432446.html
- https://simpletax.ch/wie-lange-muss-man-steuerunterlagen-aufbewahren/
- https://www.firma.de/unternehmensfuehrung/aufbewahrungsfristen-dokumente-aufbewahren-entsorgen/
- https://www.steuergo.de/blog/aufbewahrungsfristen-von-steuerunterlagen-und-tipps-zur-aktenvernichtung/
- https://sevdesk.de/lexikon/aufbewahrungsfristen/
- https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Steuerrecht/Finanzverwaltung/Aufbewahrungsfristen/
- https://www.buchhaltung-einfach-sicher.de/buchhaltung/aufbewahrungsfristen
- https://www.smart-store.de/aufbewahrungsfristen-steuerunterlagen
- https://freiberufler.online/aufbewahrungsfristen-steuerunterlagen/
- https://www.steuerberater-pressler.de/aufbewahrungspflichten/
- https://www.wko.at/steuern/aufbewahrungspflichten
- https://www.getmoss.com/guide/aufbewahrungsfristen/
- https://www.handwerk.com/aufbewahrungsfristen-finanzamt-diese-unterlagen-koennen-jetzt-weg
- https://sevdesk.de/lexikon/paragraph-147-ao/
- https://www.transparent-beraten.de/ratgeber/welche-unterlagen-sollten-sie-aufheben/