Nach Kündigung Selbständig machen wie lange Anspruch auf Arbeitslosengeld

Nach Kündigung Selbständig machen wie lange Anspruch auf Arbeitslosengeld

Wenn du sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst und in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, hast du bei Bedarf und Erfüllung bestimmter Voraussetzungen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Doch wie sieht es mit Selbstständigen aus? Müssen sie für alle Eventualitäten selbst vorsorgen oder gibt es auch für Freiberufler und Gewerbetreibende die Möglichkeit, regulär Arbeitslosengeld zu beziehen? In diesem Artikel erfährst du, wann ein Anspruch auf Arbeitslosengeld nach einer Selbstständigkeit besteht und welche Punkte dafür entscheidend sind.

Wann gibt es Arbeitslosengeld nach Selbstständigkeit?

Als Selbstständiger hast du grundsätzlich auf zweierlei Wege die Möglichkeit, Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erhalten. Die erste Option ist, dich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung zu versichern. Die zweite Möglichkeit besteht, wenn du bereits vor deiner Selbstständigkeit einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen bist und dort die nötige Anwartschaftszeit erfüllt hast.

Um in beiden Fällen Arbeitslosengeld beantragen zu können, musst du die regulären Voraussetzungen erfüllen, wie zum Beispiel die Erfüllung der Anwartschaftszeit und die Arbeitslosigkeit beim Arbeitsamt melden.

Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige

Seit dem 1. Januar 2009 können sich Selbstständige freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichern. Der Beitragssatz beträgt aktuell 2,4 Prozent, soll aber im Jahr 2023 auf 2,6 Prozent angehoben werden. Für Gründer gelten in den ersten beiden Jahren reduzierte Beiträge von nur der Hälfte.

Der monatliche Beitrag für die freiwillige Arbeitslosenversicherung liegt zwischen 72,24 € (Ost) und 76,44 € (West). Je nach gewählter Beitragsgrundlage können Selbstständige zwischen drei Optionen wählen, die zwischen einem Viertel und drei Viertel der Höchstbeitragsgrundlage nach dem GSVG liegen.

Anspruch aus vorheriger Beschäftigung

Auch wenn du dich nicht freiwillig versichert hast, kannst du unter Umständen noch Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Voraussetzung dafür ist, dass du vor deiner Selbstständigkeit bereits sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst und dort die notwendige Anwartschaftszeit erfüllt hast.

Je nachdem, wann du deine Selbstständigkeit aufgenommen hast, gelten unterschiedliche Regeln für den Erhalt des Arbeitslosengeldes. Informiere dich am besten frühzeitig über deine Möglichkeiten.

Arbeitslosengeld nach Selbstständigkeit durch freiwillige Arbeitslosenversicherung

Für Selbstständige bietet sich die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung zu versichern. Dadurch können sie nach Ende ihrer Selbstständigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen. Der Antrag auf die freiwillige Weiterversicherung muss innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit gestellt werden.

Der monatliche Beitrag für die freiwillige Arbeitslosenversicherung beträgt ab 2024 91,91 Euro (West) bzw. 90,09 Euro (Ost). Gründerinnen und Gründer zahlen in den ersten zwölf Monaten ihrer Selbstständigkeit nur die Hälfte des regulären Beitrags.

Um den Antrag stellen zu können, müssen Selbstständige verschiedene Nachweise wie Gewerbeanmeldung, Arbeitsvertrag oder Weiterbildungszeugnisse in digitaler Form einreichen. Diese sollten eine maximale Dateigröße von 9 MB und die Formate PDF, JPG, JPEG, PNG oder BMP aufweisen.

Der Versicherungsschutz beginnt rückwirkend bis zu drei Monate ab dem Tag der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit. Wichtige Änderungen wie neue Kontaktdaten, Aufgabe der Selbstständigkeit oder das Ende einer Elternzeit müssen unverzüglich gemeldet werden.

Nach zweimaligem Bezug von Arbeitslosengeld ist eine erneute Absicherung derselben selbstständigen Tätigkeit ausgeschlossen. Selbstständige können jedoch bis zu zwölf Monate (ab 55 Jahren bis zu 18 Monate) Arbeitslosengeld aus der freiwilligen Weiterversicherung beziehen.

Wer seine Selbstständigkeit aufgibt, kann Arbeitslosengeld beantragen und bis zu 165 Euro dazuverdienen. Auch Selbstständige, die bereits vor ihrer Selbstständigkeit Arbeitslosengeld bezogen haben, können ihren Restanspruch mit einem neu erworbenen Anspruch aus der freiwilligen Weiterversicherung addieren.

Auch Arbeitslosengeld während der Selbstständigkeit ist möglich

Wenn du aus einer abhängigen Beschäftigung heraus gründest, kannst du den sogenannten Gründerzuschuss beantragen. Der Gründerzuschuss kann in den ersten sechs Monaten die Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengelds zuzüglich 300 Euro monatlich betragen. Nach sechs Monaten kann der Gründerzuschuss für weitere neun Monate mit einer pauschalen Förderung von 300 Euro monatlich gewährt werden.

Um Arbeitslosengeld während der selbstständigen Tätigkeit zu erhalten, musst du dich arbeitslos melden und darfst nicht mehr als 15 Stunden in der Woche arbeiten. Allerdings darfst du nur 165 Euro frei dazuverdienen, der Rest wird vom Arbeitslosengeld I abgezogen.

Die Verlängerung des Gründerzuschusses nach sechs Monaten hängt von der Agentur für Arbeit ab. Eine Selbstständigkeit als Nebenerwerb kann Förderungen wie den Gründerzuschuss nicht erhalten, es sei denn, die Tätigkeit wird mittelfristig in eine Haupterwerbstätigkeit umgewandelt.

Förderung Dauer Höhe
Gründerzuschuss Erste 6 Monate Zuletzt bezogenes Arbeitslosengeld + 300 Euro
Gründerzuschuss Weitere 9 Monate Pauschal 300 Euro

Bei Aufnahme der Selbstständigkeit muss ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen bestehen, um den Gründerzuschuss zu erhalten. Nach Bezug des Gründerzuschusses reduziert sich die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld entsprechend.

„Eine Förderung zu den Kosten für eine Beratung im Rahmen des Programms „Förderung unternehmerischen Know-Hows“ kann nach der Gründung für Jungunternehmer erhalten werden.“

Insgesamt bietet das Arbeitslosengeld während der Selbstständigkeit und der Gründerzuschuss eine wichtige finanzielle Unterstützung, um den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen.

So hoch ist das Arbeitslosengeld nach Selbstständigkeit

Anders als bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes bei abhängig Beschäftigten erfolgt die Berechnung des Arbeitslosengeldes nach einer Selbstständigkeit nicht auf Grundlage des Einkommens. Vielmehr ist deine formelle Ausbildung von Bedeutung.

Unterschiede zwischen den Qualifikationsgruppen

Die Arbeitsagentur unterteilt die Antragsteller dabei in vier Kategorien:

  • Qualifikationsgruppe 1 (Hochschul- oder Fachhochschulausbildung)
  • Qualifikationsgruppe 2 (Fachschulausbildung oder Meister)
  • Qualifikationsgruppe 3 (Abgeschlossene Berufsausbildung)
  • Qualifikationsgruppe 4 (ohne Ausbildung)

Das folgende Berechnungsbeispiel (Steuerklasse III ohne Kind) dient zur Orientierung dafür, inwiefern sich die Höhe des Arbeitslosengeldes von Qualifikationsgruppe zu Qualifikationsgruppe unterscheidet:

Qualifikationsgruppe Monatliches Arbeitslosengeld (Steuerklasse III ohne Kind)
1 (Hochschul-/Fachhochschulausbildung) 1.329 €
2 (Fachschulausbildung/Meister) 1.228 €
3 (Berufsausbildung) 1.134 €
4 (ohne Ausbildung) 1.043 €

Wie du siehst, kann der Unterschied im monatlichen Arbeitslosengeld nach deiner Selbstständigkeit je nach deiner Qualifikationsgruppe beträchtlich sein. Informiere dich am besten bei deiner Arbeitsagentur über die genauen Berechnungsgrundlagen für deinen individuellen Fall.

Arbeitslos nach Selbstständigkeit? Anspruch prüfen!

Wenn du deine Selbstständigkeit ruhen lassen oder wieder aufgeben möchtest, solltest du zunächst prüfen, ob du überhaupt Anspruch auf Arbeitslosengeld hast. Ist dies nicht der Fall, hast du immer noch die Möglichkeit, Arbeitslosengeld II (auch als „Bürgergeld“ bekannt) zu beantragen. Seit dem 1. Januar 2023 hat das Bürgergeld das bisherige Arbeitslosengeld II (ALG II) bzw. Hartz IV abgelöst.

Um deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu überprüfen, ist es wichtig, die folgenden Punkte zu berücksichtigen:

  • Wartezeit: Es gibt eine Wartezeit von mindestens 12 Wochen, bevor du Anspruch auf Arbeitslosengeld I erhebst. Diese Frist kann sich verlängern, wenn du dein Arbeitsverhältnis selbst gekündigt hast.
  • Arbeitszeit: Um Arbeitslosengeld I zu erhalten, musst du in den letzten 12 Monaten vor Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein und mehr als 15 Stunden pro Woche gearbeitet haben.
  • Einkommen: Dein Einkommen aus einer Nebentätigkeit während der Selbstständigkeit kann den Bezug von Arbeitslosengeld II beeinflussen. Hier ist es wichtig, die genauen Regelungen zu kennen.

Wenn du die Voraussetzungen für Arbeitslosengeld I nicht erfüllst, bleibt dir immer noch die Möglichkeit, Bürgergeld zu beantragen. Dieses ersetzt das bisherige Arbeitslosengeld II und kann dir in dieser Situation helfen, deinen Lebensunterhalt zu sichern.

Es ist ratsam, die Formalitäten und Antragsunterlagen für den Bezug von Arbeitslosengeld oder Bürgergeld frühzeitig zu klären, um eventuelle Verzögerungen zu vermeiden. Mit der richtigen Vorbereitung kannst du den Übergang von der Selbstständigkeit in die Arbeitslosigkeit so reibungslos wie möglich gestalten.

Arbeitslos nach Selbstständigkeit – Weiterbilden und Chancen steigern

Wenn du deine Selbstständigkeit beendet hast und arbeitslos geworden bist, bedeutet das nicht, dass deine Möglichkeiten damit erschöpft sind. Auch ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld kannst du von den Vermittlungsleistungen der Agentur für Arbeit profitieren. Darüber hinaus bieten sich dir Weiterbildungsangebote, die dich in deiner beruflichen Entwicklung unterstützen können.

Die Arbeitsagentur unterstützt dich dabei, neue berufliche Perspektiven zu finden und deine Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern. Selbst wenn du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, hast du Zugang zu deren Vermittlungsleistungen. Informiere dich über die vielfältigen Möglichkeiten, die dir zur Verfügung stehen.

Weiterbildung kann ein wichtiger Schlüssel sein, um nach deiner Arbeitslos nach Selbstständigkeit-Phase neue Wege zu finden. Nutze die Angebote der Arbeitsagentur, um deine Qualifikationen zu erweitern und deine Chancen am Arbeitsmarkt zu erhöhen. So stärkst du nicht nur deine Weiterbildung, sondern auch deine Vermittlungsleistungen.

„Mit den richtigen Weiterbildungen können Arbeitslose nach einer Selbstständigkeit ihre Chancen am Arbeitsmarkt deutlich steigern.“

Lass dich von deiner Arbeitslosigkeit nach der Selbstständigkeit nicht entmutigen. Nutze die Unterstützung der Agentur für Arbeit und investiere in deine Weiterbildung, um neue berufliche Möglichkeiten zu eröffnen. Mit der richtigen Herangehensweise kannst du deine Karriere in eine neue, vielversprechende Richtung lenken.

Arbeitslos nach Selbstständigkeit

Nach Kündigung Selbständig machen wie lange Anspruch auf Arbeitslosengeld

Wenn du dich nach einer Kündigung selbstständig machst, hast du unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Um diesen Anspruch zu erfüllen, musst du dich in der Regel freiwillig weiterversichern. Dafür ist es wichtig, dass du vorher lange genug sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast oder bereits Arbeitslosengeld I bezogen hast.

Die Beiträge und Leistungen für die freiwillige Versicherung werden auf Basis von Bezugsgrößen pauschal berechnet. Alternativ hast du auch als Selbstständiger Anspruch auf Arbeitslosengeld II, sofern du bedürftig bist.

Wichtige Voraussetzungen für den Arbeitslosengeld-Anspruch

  • Die Anwartschaftszeit für den Anspruch auf Arbeitslosengeld beträgt mindestens 12 Monate innerhalb der letzten 30 Monate vor der Arbeitslosmeldung.
  • Bei befristeten Beschäftigungen kann die Anwartschaftszeit verkürzt werden. Es reichen 6 Monate oder mehr versicherungspflichtige Zeiten in den 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung.
  • Das Arbeitslosengeld beträgt normalerweise 60% des Leistungsentgelts, welches vom Brutto-Arbeitsentgelt abgeleitet wird.
  • Für Arbeitslose unter 50 Jahren beträgt die maximale Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld 12 Monate, vorausgesetzt, sie waren zuvor 24 Monate oder länger versicherungspflichtig.
  • Personen über 50 Jahren können bis zu 24 Monate Arbeitslosengeld erhalten, abhängig von ihrer versicherungspflichtigen Zeit bis zu diesem Alter.

Mit den richtigen Voraussetzungen kannst du also auch nach deiner Selbstständigkeit nach Kündigung vom Anspruch Arbeitslosengeld profitieren. Informiere dich am besten rechtzeitig über deine individuellen Möglichkeiten.

Gründungszuschuss nach Selbstständigkeit

Wenn du arbeitslos bist, kann eine Existenzgründung der Weg zurück ins Arbeitsleben sein. Mit dem Gründungszuschuss fällt der Start der Selbstständigkeit leichter. Die finanzielle Unterstützung hilft dir dabei, deinen Lebensunterhalt zu bestreiten und dich sozial abzusichern.

Zwei Phasen des Gründungszuschusses

Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen geleistet:

  • In der ersten Phase kann der Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhalts plus 300 Euro zur sozialen Absicherung für sechs Monate gewährt werden.
  • In der zweiten Phase können weitere neun Monate lang 300 Euro pro Monat zur sozialen Absicherung gewährt werden, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten nachgewiesen werden.

Um den Gründungszuschuss zu erhalten, musst du noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Personen, die ohne wichtigen Grund selbst kündigen, erhalten für eine Karenzzeit von zwölf Wochen keine Förderung.

Gründungszuschuss

Die Förderung durch den Gründungszuschuss beginnt mit dem Tag, an dem du deine unternehmerische Tätigkeit für mindestens 15 Stunden pro Woche aufnimmst und das Unternehmen anmeldest. Es muss sich um eine hauptberufliche Selbstständigkeit handeln, eine Nebentätigkeit wird nicht gefördert.

„Der Gründungszuschuss begleitet Bezieher von Arbeitslosengeld I schrittweise in die Selbstständigkeit.“

Bürgergeld statt Arbeitslosengeld II

Das neue Jahr 2023 brachte eine bedeutende Neuerung mit sich: Das Bürgergeld hat das bisherige Arbeitslosengeld II (ALG II) bzw. Hartz IV abgelöst. Damit einher gehen auch Änderungen bei den geltenden Regelsätzen.

Das Bürgergeld umfasst nun den Regelsatz für Erwachsene sowie die Kosten für Unterkunft und Heizung. Seit dem 1. Januar 2023 erhalten Empfänger monatlich 563 Euro als Regelsatz – ein Plus von 61 Euro im Vergleich zum Vorjahr. Bei einer Bedarfsgemeinschaft von zwei Personen erhält jede Person 506 Euro. Für bedürftige Erwachsene, die im Haushalt anderer leben, sind es 451 Euro.

Neben dem Regelsatz gibt es auch einen Grundfreibetrag von 100 Euro brutto monatlich, der vom Einkommen abgezogen wird. Die Vermögensgrenze für den Bezug von Bürgergeld liegt bei bis zu 40.000 Euro für den Empfänger und zusätzlich 15.000 Euro pro weiteres Haushaltsmitglied.

Der Antrag auf Bürgergeld kann beim örtlichen Jobcenter gestellt werden und gilt ab dem ersten Tag des Monats, in dem er eingereicht wird. Die Jobcenter müssen binnen sechs Monaten über den Antrag entscheiden – ansonsten kann der Antragsteller Klage beim Sozialgericht erheben.

Empfänger des Bürgergelds haben bestimmte Pflichten zu erfüllen. Werden diese nicht eingehalten, kann dies zu Kürzungen der finanziellen Unterstützung führen, etwa wenn der Termin im Jobcenter nicht wahrgenommen wird.

Zum Stichtag 1. August 2023 erhielten rund 5,5 Millionen Menschen Bürgergeld, davon etwa 1,5 Millionen nicht erwerbsfähige Kinder unter 15 Jahren. Von den verbleibenden 4 Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten waren rund 20% erwerbstätig.

Insgesamt bietet das Bürgergeld eine umfassendere Unterstützung für Bedürftige als das zuvor geltende Arbeitslosengeld II. Es soll den Betroffenen den Weg in eine selbstbestimmte Zukunft ebnen.

Vorbereitung der Selbstständigkeit

Wenn du den Schritt in die Selbstständigkeit wagst, ist eine sorgfältige Vorbereitung entscheidend. Dazu gehört die Zusammenstellung wichtiger Unterlagen, die du für deinen Antrag auf den Gründungszuschuss benötigst.

Nötige Antragsunterlagen

  • Eine detaillierte Beschreibung deines Existenzgründungsvorhabens (Businessplan)
  • Einen Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
  • Eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
  • Deinen Lebenslauf und Qualifikationsnachweise

Diese Unterlagen müssen von einer fachkundigen Stelle geprüft und mit einer positiven Stellungnahme versehen werden, bevor du den Antrag auf den Gründungszuschuss stellen kannst.

Es empfiehlt sich, dich frühzeitig mit Experten in Verbindung zu setzen, da ihre Erfahrung deine Erfolgschancen als Selbstständiger deutlich erhöhen kann. Dazu zählen Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Fachverbände, Gründungszentren, Steuerberater und Unternehmensberater.

Die Bearbeitungsdauer für den Gründungszuschussantrag liegt normalerweise zwischen zwei und sechs Wochen. Achte darauf, dass die erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt sind, um den Prozess zu beschleunigen.

„Nur Personen, die mindestens 6 Monate unabhängig gearbeitet haben, können eine geförderte Selbstständigkeit beantragen.“

Fazit

Zusammengefasst gibt es für Selbstständige verschiedene Möglichkeiten, Arbeitslosengeld zu beziehen. Dies kann entweder durch eine freiwillige Arbeitslosenversicherung oder über einen Restanspruch aus einer vorherigen Beschäftigung erfolgen. Darüber hinaus kann man auch während der Selbstständigkeit Arbeitslosengeld erhalten, wobei die Höhe sich nach der beruflichen Qualifikation richtet.

Sollte nach der Selbstständigkeit kein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen, bleibt immer noch die Option, Bürgergeld zu beantragen. Wichtig ist, stets die Anspruchsvoraussetzungen zu prüfen und die erforderlichen Unterlagen für den Antrag parat zu haben.

Zusammenfassend bietet das deutsche Sozialsystem verschiedene Sicherungsnetze, die es Selbstständigen ermöglichen, den Übergang in eine neue berufliche Phase zu meistern. Kenntnisse über diese Möglichkeiten können den Weg in die Selbstständigkeit erleichtern und dazu beitragen, finanzielle Risiken zu minimieren.

FAQ

Wann haben Selbstständige Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Selbstständige haben grundsätzlich auf zweierlei Wege Anspruch auf Arbeitslosengeld: Entweder durch eine freiwillige Arbeitslosenversicherung oder über einen Restanspruch aus einer vorherigen Beschäftigung.

Wie funktioniert die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige?

Selbstständige können sich innerhalb von 3 Monaten nach Aufnahme ihrer selbstständigen Tätigkeit freiwillig in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung versichern. Die monatlichen Beiträge betragen 72,24 Euro (Ost) und 76,44 Euro (West).

Kann man auch während der Selbstständigkeit Arbeitslosengeld beziehen?

Ja, wenn Sie sich arbeitslos melden und nicht mehr als 15 Stunden in der Woche arbeiten, können Sie in diesem Fall Arbeitslosengeld während der Selbstständigkeit erhalten. Allerdings dürfen Sie nur 165 Euro frei dazuverdienen, der Rest wird vom Arbeitslosengeld abgezogen.

Wie wird die Höhe des Arbeitslosengeldes nach einer Selbstständigkeit berechnet?

Anders als bei Arbeitnehmern erfolgt die Berechnung des Arbeitslosengeldes nach einer Selbstständigkeit nicht auf Grundlage des Einkommens, sondern orientiert sich an Ihrer formellen Ausbildung. Die Arbeitsagentur unterteilt die Antragsteller dabei in vier Qualifikationsgruppen.

Was, wenn nach der Selbstständigkeit kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht?

Sollte nach der Selbstständigkeit kein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen, haben Sie immer noch die Möglichkeit, Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV) zu beantragen.

Welche Möglichkeiten gibt es, um nach einer Selbstständigkeit wieder ins Arbeitsleben zu kommen?

Auch ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld profitieren Sie als Arbeitsloser von den Vermittlungsleistungen der Agentur für Arbeit. Darüber hinaus können Sie an hilfreichen Weiterbildungsangeboten teilnehmen, um Ihre beruflichen Chancen zu steigern.

Wie lange haben Selbstständige nach einer Kündigung Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Um Anspruch auf Arbeitslosengeld nach einer Selbstständigkeit zu haben, müssen Sie sich in der Regel freiwillig in der Arbeitslosenversicherung weiterversichert haben. Das geht aber nur, wenn Sie vorher lange genug sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben oder bereits Arbeitslosengeld I bezogen haben.

Was ist der Gründungszuschuss und wie funktioniert er?

Der Gründungszuschuss ist eine finanzielle Unterstützung für Arbeitslosengeld-I-Empfänger, die sich selbstständig machen möchten. Er ist in zwei Phasen geteilt: In Phase 1 erhalten Sie den Gründungszuschuss als Anschubfinanzierung, in Phase 2 wird die Förderung verringert.

Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag auf den Gründungszuschuss?

Für den Antrag auf den Gründungszuschuss müssen Sie unter anderem einen Businessplan, einen Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau sowie Ihren Lebenslauf und Qualifikationsnachweise einreichen. Eine fachkundige Stelle muss diese Unterlagen prüfen und Ihnen eine positive Stellungnahme ausstellen.

Quellenverweise

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