Wie lange darf ein Selbständiger Arzt praktizieren

Wie lange darf ein Selbständiger Arzt praktizieren

Überraschend, aber wahr: Mittlerweile sind 15% der deutschen Hausärzte über 65 Jahre alt – ein signifikanter Anstieg gegenüber 5% im Jahr 2008. Das durchschnittliche Alter der Hausärzte in Deutschland stieg sogar von 52,2 Jahren im Jahr 2008 auf 55,3 Jahre im Jahr 2018. Diese Zahlen zeigen, dass ältere Ärzte das Durchschnittsalter in deutschen Arztpraxen deutlich anheben. Doch wie lange dürfen Ärzte eigentlich praktizieren?

Lange Zeit galt eine Altersgrenze von 68 Jahren, nach der Ärzte unfreiwillig aus der Kassenärztlichen Vereinigung ausscheiden mussten. Mittlerweile gibt es jedoch keine Altersbeschränkung mehr, sodass ältere Ärzte ihre Praxen deutlich länger betreiben können. Für dich als selbstständiger Arzt ist die Frage nach der erlaubten Praxisdauer weiterhin von Relevanz.

Kassenzulassung für Ärzte: Hintergründe und Voraussetzungen

Die Kassenzulassung ist ein wichtiger Aspekt für Ärzte, die gesetzlich versicherte Patienten behandeln möchten. Ohne eine solche Zulassung können sie nicht als Vertragsarzt praktizieren und müssen stattdessen Privatpatienten behandeln. In diesem Abschnitt erklären wir, was eine Kassenzulassung ist und welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen.

Was ist eine Kassenzulassung?

Eine Kassenzulassung ist die Berechtigung, gesetzlich versicherte Patienten behandeln und deren Leistungen über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) abrechnen zu können. Die Kassenzulassung erhält man als Mitglied der KV, nachdem man die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt hat.

Voraussetzungen für die Kassenzulassung

Um eine Kassenzulassung zu erhalten, müssen Ärzte folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Besitz der ärztlichen Approbation
  • Eintragung im Arztregister der KV
  • Besitz einer Niederlassungserlaubnis für eine Praxis
  • Abschluss einer Facharztweiterbildung

Der Zulassungsantrag muss dann beim örtlichen Zulassungsausschuss für die Gesetzliche Krankenversicherung eingereicht werden. Dieser entscheidet über die Erteilung der Kassenzulassung und den Praxisstandort.

„Die Kassenzulassung ist für viele Ärzte der Schlüssel, um gesetzlich versicherte Patienten behandeln zu können.“

Rechte und Pflichten als Kassenarzt

Als Kassenarzt in der Vertragsärztlichen Versorgung bist du Mitglied der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und hast dich an deren Regeln und Vorgaben zu halten. Dies umfasst vertragliche sowie berufsrechtliche Bestimmungen, die deine Behandlungs- und Versorgungspflicht der gesetzlich Versicherten definieren.

Präsenzpflicht

Eine zentrale Anforderung an dich als Kassenarzt ist die Präsenzpflicht an deiner Praxisadresse. Du musst zu den üblichen Sprechzeiten für deine Patienten erreichbar sein und persönlich Leistungen erbringen.

Persönliche Leistungserbringung

Die Behandlung der Patienten muss grundsätzlich durch dich selbst erfolgen. Delegationen an Praxispersonal sind nur in einem bestimmten Rahmen zulässig. Diese Verpflichtung zur persönlichen Leistungserbringung ist ein wesentlicher Teil deiner Vertragspflichten als Kassenarzt.

Bereitschaftsdienst

Neben den regulären Sprechzeiten bist du verpflichtet, dich auch am ärztlichen Bereitschaftsdienst zu beteiligen. Dieser stellt sicher, dass Patienten auch außerhalb der Sprechstunden medizinische Versorgung erhalten können.

Die Einhaltung dieser Rechte und Pflichten als Kassenarzt ist entscheidend, um die Vertragsbeziehung zur Kassenärztlichen Vereinigung aufrechtzuerhalten und die Behandlung gesetzlich versicherter Patienten weiterhin abrechnen zu können.

Pflichten als Kassenarzt Rechte als Kassenarzt
  • Einhaltung des Bundesmantelvertrags-Ärzte
  • Präsenzpflicht in der Praxis
  • Persönliche Leistungserbringung
  • Teilnahme am Bereitschaftsdienst
  • Abrechnung von Leistungen über die KV
  • Behandlung gesetzlich versicherter Patienten
  • Einflussnahme auf KV-Entscheidungen
  • Unterstützung durch die KV

„Als Kassenarzt bist du an die Regeln der Kassenärztlichen Vereinigung gebunden, hast aber auch wichtige Rechte, um deine Patienten bestmöglich versorgen zu können.“

Ende der Zulassung als Kassenarzt

Die Zulassung als Kassenarzt kann auf verschiedene Arten enden. Der Verlust der Kassenarztzulassung tritt automatisch ein, wenn der Arzt verstirbt, auf die Zulassung verzichtet, seine Tätigkeit nicht aufnimmt, vom Zulassungsbezirk wegzieht oder ihm die Zulassung entzogen wird. Diese Beendigung der Tätigkeit als Kassenarzt hängt nicht vom Alter des Arztes ab, sondern erfolgt unabhängig von einer Altersgrenze.

Gesetzliche Bestimmungen regeln, dass Ärzte mit Vollendung des 55. Lebensjahres in der Regel von der Kassenarztzulassung ausgeschlossen werden. Allerdings können Ausnahmen von diesem Ausschluss gewährt werden, um eine unzumutbare Härte zu vermeiden. Seit der Einführung der Altersgrenze im Jahr 1989 zielt diese Regelung darauf ab, den Anstieg der Vertragsärzte zu begrenzen und die Kostenkontrolle im Gesundheitssystem zu verbessern.

Wichtig zu wissen ist, dass die Altersgrenze von 55 Jahren für die Kassenarztzulassung für angestellte Ärzte nicht mehr gilt, da diese Regelung 2003 durch das GKV-Modernisierungsgesetz aufgehoben wurde.

Grund für Beendigung der Kassenarztzulassung Erläuterung
Tod des Arztes Die Zulassung endet automatisch mit dem Tod des Arztes.
Verzicht auf Zulassung Der Arzt kann freiwillig auf seine Zulassung verzichten.
Nicht-Aufnahme der Tätigkeit Wenn der Arzt seine Tätigkeit nicht aufnimmt, endet die Zulassung.
Wegzug vom Zulassungsbezirk Zieht der Arzt vom Zulassungsbezirk weg, wird die Zulassung beendet.
Entzug der Zulassung Der Zulassungsausschuss kann dem Arzt die Zulassung entziehen.

Zusammengefasst endet die Kassenarztzulassung unabhängig vom Alter, sobald einer dieser Gründe eintritt. Die Altersgrenze von 55 Jahren ist nur noch für selbstständige Ärzte relevant, nicht aber für angestellte Ärzte.

Vor- und Nachteile als Kassenarzt

Als Kassenarzt genießt du einige Vorteile, aber auch Nachteile sind zu berücksichtigen. Lass uns einen genaueren Blick darauf werfen.

Vorteile als Kassenarzt

  • Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für deine Patienten, sodass du dich voll und ganz auf die Behandlung konzentrieren kannst.
  • Du kannst deine Leistungen direkt mit den Krankenkassen abrechnen, was den administrativen Aufwand reduziert.
  • Neben deinen Kassenpatienten darfst du auch Privatpatienten in deiner Praxis behandeln.

Nachteile als Kassenarzt

Allerdings bringt der Kassenstatus auch Einschränkungen mit sich:

  1. Die Behandlungsoptionen sind begrenzt, da du dich an die Vorgaben der Krankenkassen halten musst.
  2. Du hast weniger Zeit für das persönliche Arzt-Patienten-Gespräch, da in Vertragspraxen oft lange Wartezeiten herrschen.
  3. Die Vergütung durch die Krankenkassen ist häufig niedriger als die Honorare, die Privatpatienten bezahlen.

Insgesamt musst du als Kassenarzt sorgfältig abwägen, ob die Vorteile der Kostenübernahme und der Behandlung von Privatpatienten die Einschränkungen bei den Behandlungsoptionen und der Vergütung aufwiegen.

Kassenarzt

„Die Kassenzulassung bietet Sicherheit, schränkt aber auch die Entscheidungsfreiheit ein.“

Altersregelung für verschiedene Ärzte

In den letzten Jahren hat es in Bezug auf die Altersgrenze für Ärzte in Deutschland einige wichtige Änderungen gegeben. Die Zulassung für Vertragsärzte endete zuvor zwangsweise mit dem 68. Lebensjahr. Dieses Altersregelung wurde jedoch 2008 abgeschafft.

Der Grund dafür war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2010, das sich auf eine Zahnärztin bezog. Der EuGH entschied, dass eine Altersgrenze für Kassenzulassung eine Benachteiligung aufgrund des Alters darstellt und nur dann zulässig ist, wenn sie objektiv gerechtfertigt werden kann.

Seitdem gibt es keine Altersgrenze mehr für Ärzte in Deutschland. Solange eine gültige Approbation vorliegt, können Ärzte zeitlich unbefristet und unabhängig ihres Alters ihrer Kassenärztlichen Tätigkeit nachgehen. Der Entzug der Approbation kann nur noch aufgrund von Unzuverlässigkeit, Unwürdigkeit, Straftaten oder gesundheitlichen Gründen erfolgen, nicht mehr jedoch aufgrund des Alters.

Diese Änderung ermöglicht es Ärzten, auch über das 68. Lebensjahr hinaus praktizieren zu können, wenn keine Nachfolger für die Praxis gefunden werden können. Dies ist insbesondere in ländlichen Gegenden von Bedeutung, wo die Nachbesetzung frei werdender Stellen oftmals schwierig ist.

„Eine gesicherte ärztliche Versorgung wird als humanitäre Notwendigkeit betrachtet.“

Einige Ärzte entscheiden sich daher dafür, auch im hohen Alter noch Berufsausübung zu betreiben, um einem drohenden Versorgungsengpass entgegenzuwirken. BUSINESS CONSULTING bietet Unterstützung für Ärzte in verschiedenen Phasen ihres Berufslebens, um die Effizienz der Arbeitsabläufe zu verbessern und den wirtschaftlichen Erfolg der Praxis zu steigern.

Wie lange darf ein Selbständiger Arzt praktizieren

Bei der Frage, wie lange Ärzte praktizieren dürfen, gab es früher einen Unterschied zwischen Privat- und Kassenärzten. Kassenärzte und Vertragspsychotherapeuten mussten aufgrund einer gesetzlichen Altersgrenze von 68 Jahren beim Renteneintritt ihre Kassenzulassung abgeben. Privatärzte konnten dagegen auch nach dieser Altersgrenze weiterhin Privatpatienten oder Selbstzahler behandeln.

Mit der Aufhebung der Altersgrenze im Jahr 2009 können Selbstständige Ärzte nun auch nach dem 68. Lebensjahr weiterarbeiten. Die Entscheidung, wie lange man praktizieren möchte, liegt somit bei den Ärzten selbst. Allerdings müssen sie innerhalb von fünf Jahren 250 Fortbildungspunkte sammeln, um ihre Kassenzulassung zu behalten.

Laut Studien sind erfahrene Mediziner über 60 mit einer großen Patientenzahl oft ebenso erfolgreich wie jüngere Kollegen. Andererseits zeigen andere Untersuchungen, dass die jüngsten und die ältesten Ärzte tendenziell mehr Patientenverluste haben. Die beste Berufsausübung scheint demnach im Alter zwischen 40 und 60 Jahren zu liegen.

Dennoch können selbstständige Ärzte in Deutschland nach wie vor so lange praktizieren, wie sie möchten – solange sie die nötigen Fortbildungen absolvieren und ihre geistigen sowie motorischen Fähigkeiten erhalten. Die Aufhebung der starren Altersgrenze bietet ihnen mehr Flexibilität beim Rentenalter.

Facharztausbildung Dauer
Allgemeinmedizin In der Regel 5 bis 6 Jahre, mit mind. 2 Jahren praktischer Tätigkeit in der Niederlassung
Andere Fachrichtungen In der Regel 5 bis 6 Jahre

Die Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. 2017 erhielten 8.038 Ärzte eine Förderung, was 5.134 Vollzeitstellen entspricht. 2010 waren es noch deutlich weniger, nämlich nur 3.258 Mediziner.

„Die Aufhebung der starren Altersgrenze bietet Selbstständigen Ärzten mehr Flexibilität beim Rentenalter.“

Insgesamt zeigt sich, dass Selbstständige Ärzte in Deutschland deutlich länger praktizieren können als früher. Die Altersgrenze wurde 2009 aufgehoben, sodass sie selbst entscheiden können, wann sie in Rente gehen möchten – solange sie die Fortbildungspflichten erfüllen.

Selbstständige Ärzte

Unterschied zwischen Privat- und Kassenärzten

Früher war ein wichtiger Unterschied zwischen Privatärzten und Vertragsärzten, dass Kassenärzte und Vertragspsychotherapeuten ihre Kassenzulassung verloren, sobald sie das 68. Lebensjahr erreichten. Privatärzte hingegen konnten auch nach Renteneintritt weiterhin Privatpatienten oder Selbstzahler behandeln. Mit der Aufhebung der Altersgrenze im Jahr 2009 ist dieser Unterschied jedoch hinfällig geworden.

Heutzutage können sowohl Vertragsärzte als auch Privatärzte grundsätzlich unbegrenzt praktizieren, solange sie die gesetzlichen und berufsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Der Hauptunterschied liegt nun darin, für welchen Patientenkreis sie tätig sind:

  • Vertragsärzte behandeln gesetzlich versicherte Kassenpatienten und rechnen ihre Leistungen mit den Krankenkassen ab.
  • Privatärzte behandeln Privatpatienten oder Selbstzahler und erstellen Rechnungen direkt an den Patienten.

Die Wahl zwischen einer Tätigkeit als Vertrags- oder Privatarzt hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der persönlichen Präferenz, den finanziellen Überlegungen und den beruflichen Zielen des Mediziners. Letztendlich bietet jede Variante ihre eigenen Vor- und Nachteile, die sorgfältig gegeneinander abgewogen werden müssen.

Unabhängig von der gewählten Ausrichtung ist es für Ärzte entscheidend, stets die aktuellen rechtlichen Bestimmungen und Vorschriften zu kennen und einzuhalten. Nur so können sie ihre Praxis langfristig und erfolgreich führen – sei es als Vertrags- oder Privatarzt.

Aufhebung der Altersgrenze: Bundeslandspezifische Aspekte

In Deutschland besitzen Ärzte mit einer gültigen Approbation die Möglichkeit, unabhängig von ihrem Alter und bundeslandspezifischen Regulierungen, überall im Land ärztlich tätig zu sein. Die Approbation unterscheidet sich dabei von der auf zwei Jahre begrenzten Berufserlaubnis, die teilweise auch nur für ein bestimmtes Bundesland gilt.

Obwohl die Approbation bundesweit anerkannt ist, können die einzelnen Bundesländer durchaus unterschiedliche Regelungen und Schwerpunkte im Hinblick auf die ärztliche Versorgung setzen. So gibt es beispielsweise in manchen Regionen Anreizprogramme, um Ärzte zur Niederlassung zu bewegen, während andere Bundesländer eher auf Förderung der Telemedizin oder spezielle Versorgungskonzepte für den ländlichen Raum setzen.

Bundesland Besonderheiten zur Altersgrenze
Bayern Keine generelle Altersbegrenzung, individuelle Entscheidung basierend auf Leistungsfähigkeit
Nordrhein-Westfalen Maximale Altersgrenze von 68 Jahren, Verlängerung bis 70 Jahren möglich
Baden-Württemberg Keine bundeslandspezifische Altersgrenze, bundesweite Regelungen gelten

Die Aufhebung der bundesweiten Altersgrenze für Ärzte hat somit zwar grundsätzlich bundesweit Gültigkeit, doch können die einzelnen Bundesländer in Bezug auf die Ausgestaltung und Umsetzung durchaus eigene Akzente setzen. Ärzte sollten sich daher über die regionalen Besonderheiten informieren, um ihre beruflichen Möglichkeiten optimal nutzen zu können.

„Die Approbation ist in ganz Deutschland gültig – das bietet Ärzten große Flexibilität.“

Entwicklung nach Aufhebung der Altersgrenze

Nach der Aufhebung der Altersgrenze von 68 Jahren für Ärzte arbeiten viele Mediziner auch im Rentenalter weiter. Im Vergleich zu 2008 waren 2018 nicht mehr nur 5, sondern 15 Prozent der Hausärzte über 65 Jahre alt. Das Durchschnittsalter der Hausärzte stieg in diesem Zeitraum von 52,2 auf 55,3 Jahre an.

Auch bei Zahnärzten nahm der Anteil der über 65-Jährigen um 4 Prozentpunkte zu. Viele ältere Ärzte entscheiden sich, ihre Tätigkeit in Teilzeit oder als Vertretungsärzte fortzuführen, anstatt komplett in den Ruhestand zu gehen.

„Ältere Ärzte besitzen einen wertvollen Erfahrungsschatz und können so weiterhin einen wichtigen Beitrag zur Versorgung von Patienten leisten.“

Die Aufhebung der Altersgrenze hat dazu geführt, dass die Ärzteschaft insgesamt älter wird. Dies wirft Fragen nach der optimalen Versorgung und Belastung der Ärzte auf. Gleichzeitig ermöglicht es erfahrenen Medizinern, ihre Expertise auch im Renteneintrittsalter einzubringen.

Jahr Anteil der Hausärzte über 65 Jahre Durchschnittsalter der Hausärzte
2008 5% 52,2 Jahre
2018 15% 55,3 Jahre

Die Entwicklung nach Aufhebung der Altersgrenze zeigt, dass viele Ärzte ihre Expertise auch im Alter einbringen möchten. Dies führt zu einer Zunahme an Teilzeitbeschäftigung und Vertretungstätigkeiten. Dabei müssen Wege gefunden werden, um Patienten eine qualitativ hochwertige Versorgung zu bieten und gleichzeitig die Belastung der Ärzte nicht zu überfordern.

Gründe für Weiterbeschäftigung im Rentenalter

In der Schweiz ist das Durchschnittsalter der berufstätigen Ärzte auf beachtliche 50 Jahre gestiegen. Jeder vierte Arzt ist sogar über 60 Jahre alt, und es gibt noch 657 Ärzte über 75, 318 über 80 und 20 über 90 Jahre. Dieser gesellschaftliche Wandel zeigt sich besonders deutlich in der Ärzteschaft, denn ältere Ärzte bleiben oft länger berufstätig als andere Branchen.

Laut einer Umfrage sind die Hauptgründe dafür nicht in erster Linie finanzielle Aspekte, sondern das Selbstwertgefühl und die Wertschätzung, die Ärzte durch ihre Tätigkeit erhalten. Sie fühlen sich gebraucht und wollen ihre Berufsmotivation ausleben. Die Ärzte arbeiten zwar seltener mit dem vollen Arbeitspensum weiter, sondern gehen eher in Teilzeit oder Vertretungstätigkeit über, aber sie tragen so maßgeblich dazu bei, den drohenden Hausärztemangel in der Zukunft abzumildern.

„Viele Ärzte arbeiten über das Rentenalter hinaus, da sie ein Gefühl der Wertschätzung und Anerkennung erhalten und sich in ihrem Selbstwertgefühl bestätigt fühlen.“

Allerdings gibt es in der Schweiz deutliche kantonale Unterschiede bei den Regelungen zur Altersgrenze für Ärzte. Während einige Kantone gar keine fixe Obergrenze haben, gibt es in anderen Kantonen wie Neuenburg eine pauschale Limitierung bis zum 80. Lebensjahr. Dies führt zu rechtlichen Auseinandersetzungen und kann die Versorgungssicherheit gefährden.

Insgesamt zeigt sich, dass ältere Ärzte, die über das Rentenalter hinaus praktizieren, einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung leisten. Ihre Berufsmotivation, ihr Selbstwertgefühl und die Wertschätzung ihrer Tätigkeit sind entscheidende Faktoren dafür, dass sie auch im Seniorenalter weiterarbeiten.

Fazit

Die ärztliche Berufsausübung in Deutschland hat sich in den letzten Jahren deutlich gewandelt. Der Wegfall der gesetzlichen Altersgrenze für Ärzte hat zu einem Anstieg des Durchschnittsalters in der Ärzteschaft geführt. Viele Ärzte nutzen die Möglichkeit, auch nach Erreichen des 68. Lebensjahres weiterhin zu praktizieren.

Diese Entwicklung bringt Vor- und Nachteile mit sich. Einerseits profitieren Patienten vom Erfahrungsaustausch zwischen jüngeren und älteren Ärzten. Andererseits stellt die alternde Ärzteschaft die Gesundheitsversorgung vor neue Herausforderungen, insbesondere in Regionen mit bereits geringer Ärztedichte.

Die Gesetzgebung zur ärztlichen Berufsausübung muss sich an diese Veränderungen anpassen. Dabei müssen die Interessen der Ärzte, Patienten und des Gesundheitssystems sorgfältig abgewogen werden. Eine ausgewogene und zukunftsorientierte Regulierung ist entscheidend, um eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung für alle Bürger in Deutschland sicherzustellen.

FAQ

Was ist eine Kassenzulassung?

Die Kassenzulassung ist für Ärzte relevant, die gesetzlich versicherte Patienten behandeln möchten. Ohne Zulassung können Sie nicht praktizieren. Eine Kassenzulassung erhalten Sie als Mitglied der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie eine Approbation, Eintrag im Arztregister und Weiterbildung zum Facharzt.

Welche Voraussetzungen müssen Ärzte für die Kassenzulassung erfüllen?

Für die Kassenzulassung müssen Ärzte folgende Voraussetzungen erfüllen: Approbation, Eintrag im Arztregister und Weiterbildung zum Facharzt.

Welche vertraglichen und berufsrechtlichen Bestimmungen gelten für Kassenärzte?

Als Kassenarzt sind Sie Mitglied der KV und müssen deren Regularien einhalten. Sie haben Vorgaben für die Behandlung und Versorgung von Patienten, wie die Einhaltung des Bundesmantelvertrags-Ärzte. Zudem besteht eine Präsenzpflicht an der Praxisadresse, die persönliche Leistungserbringung und die Teilnahme am Bereitschaftsdienst.

Wann endet die Zulassung als Kassenarzt?

Die Zulassung als Kassenarzt endet automatisch, wenn der Arzt verstirbt, auf die Zulassung verzichtet, seine Tätigkeit nicht aufnimmt, vom Zulassungsbezirk wegzieht oder ihm die Zulassung entzogen wird. Sie endet unabhängig vom Alter, also nicht aufgrund einer Altersgrenze.

Welche Vor- und Nachteile hat eine Tätigkeit als Kassenarzt?

Vorteile als Kassenarzt sind, dass die Krankenkassen die Kosten übernehmen, Sie direkt mit ihnen abrechnen können und auch Privatpatienten behandeln dürfen. Nachteile sind die eingeschränkten Behandlungsoptionen, wenig Zeit für das Arzt-Patienten-Gespräch und lange Wartezeiten für Patienten in Vertragspraxen.

Gibt es noch eine Altersgrenze für Ärzte?

Nein, es gibt keine Altersgrenze mehr für verschiedene Ärzte. Solange eine gültige Approbation vorliegt, können Ärzte zeitlich unbefristet und unabhängig ihres Alters ihrer ärztlichen Tätigkeit nachgehen.

Wie unterscheidet sich die Berufsausübung von Privat- und Kassenärzten?

Früher mussten Kassenärzte und Vertragspsychotherapeuten aufgrund der gesetzlichen Altersgrenze von 68 Jahren beim Renteneintritt ihre Kassenzulassung abgeben. Privatärzte konnten dagegen weiterhin Privatpatienten oder Selbstzahler behandeln. Mit der Aufhebung der Altersgrenze 2009 können Vertragsärzte nun auch nach dem 68. Lebensjahr weiterarbeiten.

Gibt es bundeslandspezifische Unterschiede bei der ärztlichen Berufsausübung?

Eine Approbation ist in ganz Deutschland gültig, sodass Ärzte mit gültiger Approbation unabhängig von Alter und Bundesland praktizieren können. Die Approbation unterscheidet sich von einer Berufserlaubnis, die auf zwei Jahre begrenzt und teilweise auf ein bestimmtes Bundesland beschränkt sein kann.

Wie hat sich die Altersstruktur der Ärzteschaft nach Aufhebung der Altersgrenze entwickelt?

Nach Aufhebung der Altersgrenze von 68 Jahren arbeiten viele Ärzte im Rentenalter weiter. Im Vergleich zu 2008 waren 2018 nicht mehr nur 5, sondern 15 Prozent der Hausärzte über 65 Jahre alt. Das Durchschnittsalter der Hausärzte stieg von 52,2 auf 55,3 Jahre. Auch bei Zahnärzten nahm der Anteil über 65 um 4 Prozentpunkte zu.

Warum arbeiten ältere Ärzte im Senioralter weiter?

Ältere Ärzte arbeiten im Senioralter selten mit dem bisherigen Arbeitspensum weiter, sondern gehen eher in Teilzeit oder Vertretungstätigkeit über. Laut einer Umfrage sind wichtige Gründe dafür, dass sie für ihr Selbstwertgefühl weitermachen, Wertschätzung erhalten und das Gefühl haben, gebraucht zu werden. Finanzielle Gründe stehen demnach nicht im Vordergrund.

Quellenverweise

Similar Posts