Wechsel PKV in GKV Selbständige wie lange angestellt

Wechsel PKV in GKV Selbständige wie lange angestellt

Nur knapp 5% der Selbstständigen in Deutschland sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert. Die meisten haben sich für die private Krankenversicherung (PKV) entschieden. Doch der Wechsel von der PKV in die GKV ist für Selbstständige alles andere als einfach. In den meisten Fällen ist ein vorheriges Angestelltenverhältnis die einzige Möglichkeit, wieder in die GKV zu gelangen.

Um in die GKV zu wechseln, muss das Bruttoeinkommen der Selbstständigen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 69.300 Euro liegen. Zudem müssen sie innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens einen Tag gesetzlich versichert gewesen sein. Für Selbstständige ab 55 Jahren ist der Wechsel zur GKV nochmal deutlich erschwert.

Aber es gibt auch andere Möglichkeiten: Wer arbeitslos wird und Arbeitslosengeld I bezieht, kann ebenfalls in die GKV wechseln. Auch ein Eintritt in die Familienversicherung des Ehepartners ist eine Option für Selbstständige.

Voraussetzungen für den Wechsel von PKV zu GKV als Selbständiger

Als Selbstständiger, der von der privaten Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln möchte, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen. Der wichtigste Faktor ist, dass Sie Ihre Selbstständigkeit aufgeben und stattdessen ein Angestelltenverhältnis eingehen müssen. Dabei darf Ihr Verdienst die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 66.600 Euro im Jahr 2023 nicht übersteigen.

Aufgabe der Selbständigkeit und Angestelltenverhältnis

Sollten Sie sich dafür entscheiden, Ihre Selbstständigkeit aufzugeben und ein Angestelltenverhältnis einzugehen, müssen Sie sicherstellen, dass Ihr Verdienst unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Andernfalls wären Sie nicht krankenversicherungspflichtig in der GKV.

Eintritt in die Familienversicherung des Ehepartners

Alternativ besteht für Sie die Möglichkeit, in die Familienversicherung Ihres Ehepartners zu wechseln. Allerdings müssen Sie dafür ebenfalls Ihre Selbstständigkeit aufgeben. Die Voraussetzung hierfür ist, dass das Gesamteinkommen des Haushalts bestimmte Grenzen nicht überschreitet.

Egal für welchen Weg Sie sich entscheiden, der Wechsel von der PKV in die GKV als Selbstständiger erfordert in jedem Fall, dass Sie Ihre Selbstständigkeit aufgeben müssen.

Arbeitslos melden für die Rückkehr in die GKV

Ein weiterer Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist, sich arbeitslos zu melden und Arbeitslosengeld I zu beziehen. Dadurch können Sie sich wieder gesetzlich krankenversichern. Eine Ausnahme bilden Personen über 55 Jahre, die von der Versicherungspflicht befreit sind.

Während der Arbeitslosigkeit übernimmt die Bundesagentur für Arbeit einen Teil des Beitrags zur Kranken- und Pflegeversicherung für privat Versicherte bis zur Höhe des Betrags, den sie auch übernehmen würde, wenn die Versicherten gesetzlich versichert wären. Personen, die Arbeitslosengeld II erhalten, bleiben in der Privaten Krankenversicherung und erhalten einen Zuschuss von der Sozialbehörde.

Nach Beendigung des Bezugs von Arbeitslosengeld müssen Personen, die privat versichert bleiben konnten, sich gesetzlich versichern, wenn sie versicherungspflichtig werden. Diejenigen, die wegen Arbeitslosigkeit in die Gesetzliche Krankenversicherung gewechselt sind, können entweder in der GKV bleiben, in die PKV zurückwechseln oder sich freiwillig gesetzlich versichern.

„Privatversicherte, die arbeitslos werden und Arbeitslosengeld I beziehen, können sich von der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung befreien lassen, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor der Arbeitslosigkeit nicht gesetzlich krankenversichert waren.“

Laut Statistiken waren im Jahr 2015 von insgesamt 8,83 Millionen privat Krankenversicherten 45.800 oder 0,52% im Standardtarif versichert. In Bezug auf den Basistarif waren im Jahr 2018 von insgesamt 8,74 Millionen privat Krankenversicherten 32.000 oder 0,37% versichert, wobei 18.900 Versicherte den Status der Hilfebedürftigkeit hatten.

Zusammenfassend bietet die Arbeitslosigkeit eine Möglichkeit für privat Versicherte, wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren, sofern sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, insbesondere für ältere Personen.

Im europäischen Ausland versichern für den GKV-Wechsel

Eine weitere Option, um von der privaten Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu wechseln, ist es, sich vorübergehend im europäischen Ausland zu versichern. Dieser Weg bietet dir die Möglichkeit, die Voraussetzungen für den Wechsel in die GKV zu erfüllen.

Mindestens 12 Monate Pflichtversicherung im EU-Ausland

Um in die GKV wechseln zu können, musst du dich für mindestens 12 Monate in der dortigen Pflichtversicherung versichern. Dies kann beispielsweise in der Krankenversicherung des Landes geschehen, in dem du dich während dieser Zeit aufhältst.

Rückkehr nach Deutschland innerhalb von 3 Monaten

Nach deiner Rückkehr nach Deutschland kannst du dann innerhalb von 3 Monaten in die GKV wechseln. Dieser Zeitraum ist wichtig, damit du nahtlos in den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wirst.

Der Vorteil dieser Vorgehensweise ist, dass du die Wartezeiten für den Wechsel in die GKV umgehen kannst. Außerdem hast du die Möglichkeit, deine Altersrückstellungen aus der PKV in die GKV mitzunehmen.

GKV Wechsel im Ausland

Beachte, dass die Rückkehr nach Deutschland innerhalb von 3 Monaten erfolgen muss, damit du den Wechsel in die GKV vornehmen kannst. Informiere dich am besten vorab über die genauen Bestimmungen und Fristen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

Wechsel PKV in GKV Selbständige wie lange angestellt

Wenn du als Selbstständiger von der Privaten Krankenversicherung (PKV) in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln möchtest, musst du zuerst in ein Angestelltenverhältnis wechseln. Dabei darfst du ein Gehalt unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze erzielen. Diese beträgt im Jahr 2021 64.350 Euro pro Jahr.

Die Dauer deiner Anstellung spielt dabei eine untergeordnete Rolle, solange die finanziellen Voraussetzungen erfüllt sind. Du kannst also auch als Minijobber oder in einem kurzfristigen Beschäftigungsverhältnis in die GKV wechseln, wenn dein Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt.

Wichtig ist, dass du deine Selbstständigkeit aufgibst und in ein Angestelltenverhältnis wechselst. Sobald diese Voraussetzungen erfüllt sind, kannst du dich in der Familienversicherung deines Ehepartners versichern lassen oder dich selbst bei einer GKV versichern.

Jahr Jahresarbeitsentgeltgrenze
2020 62.550 Euro
2021 64.350 Euro

Der Wechsel von der PKV in die GKV als Selbstständiger erfordert also eine Statusänderung und die Einhaltung der Einkommensgrenze. Die Dauer der Anstellung spielt dabei keine Rolle, solange die finanziellen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wechsel PKV in GKV Selbständige

Wechsel nach dem 55. Lebensjahr fast unmöglich

Für Selbstständige, die das 55. Lebensjahr überschritten haben, gestaltet sich ein Wechsel von der Privaten Krankenversicherung (PKV) in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) äußerst schwierig. Ab dem Alter von 55 Jahren ist ein solcher Wechsel nur dann möglich, wenn man in den letzten 5 Jahren mindestens einen Tag gesetzlich versichert war. Ansonsten bleibt der Wechsel komplett ausgeschlossen.

Diese Einschränkung hat weitreichende Folgen für ältere Selbstständige. Sie haben kaum noch Chancen, von der PKV in die GKV zu wechseln und bleiben somit dauerhaft in der privaten Krankenversicherung. Dies kann insbesondere im Alter zu finanziellen Belastungen führen, da die Beiträge in der PKV in der Regel nicht an das oft geringere Renteneinkommen angepasst sind.

Um den Wechsel in die GKV zu erleichtern, empfiehlt es sich für Selbstständige, rechtzeitig vor Erreichen des 55. Lebensjahres zu prüfen, ob eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist. Nur so können sie sich die Flexibilität und Absicherung der GKV langfristig erhalten.

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass der Wechsel von der PKV in die GKV nach dem 55. Lebensjahr für Selbstständige nahezu ausgeschlossen ist. Dies kann für viele ältere Unternehmer eine große finanzielle Herausforderung darstellen. Eine rechtzeitige Prüfung der Optionen ist daher von großer Bedeutung.

Widerspruch und Überprüfungsantrag bei Ablehnung der GKV

Sollte die gesetzliche Krankenkasse den Wechsel von der privaten Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ablehnen, haben Sie als Betroffener einige Möglichkeiten, sich zur Wehr zu setzen. Innerhalb eines Monats nach Erhalt des Ablehnungsbescheides können Sie Widerspruch einlegen. Wenn Sie glauben, zu Unrecht abgelehnt worden zu sein, können Sie auch einen Überprüfungsantrag stellen. Im Zweifelsfall ist es ratsam, sich rechtlichen Beistand zu holen, um Ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen.

Die Widerspruchsfrist beträgt in der Regel einen Monat nach Erhalt des Ablehnungsbescheides. In manchen Fällen kann sich diese Frist noch verlängern, wenn der letzte Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt. Eine Finanztip-Auswertung aus dem Jahr 2023 zeigt, dass rund 40 Prozent der Widersprüche bei Krankenkassen erfolgreich sind.

Neben dem Widerspruch haben Sie auch die Möglichkeit, einen Überprüfungsantrag zu stellen. Laut dem Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) lehnen deutsche Krankenkassen rund 30 Prozent der medizinisch verordneten Reha-Anträge ab. Etwa zwei Drittel aller Widersprüche in Bezug auf abgelehnte Reha-Anträge sind jedoch erfolgreich, und die Kassen genehmigen letztendlich doch die Reha.

Eine weitere Finanztip-Auswertung aus dem Jahr 2023 ergab, dass 40 Prozent aller Widersprüche zumindest teilweise erfolgreich sind. Der Widerspruch gegen Entscheidungen der Krankenkassen lohnt sich in vielen Fällen, insbesondere bei ablehnenden Reha- oder Kur-Anträgen.

Zusammengefasst können Sie als Betroffener einiges unternehmen, wenn Ihre Krankenkasse den Wechsel von der PKV in die GKV ablehnt. Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten, um Ihren Anspruch geltend zu machen, und holen Sie im Zweifelsfall rechtlichen Beistand.

Vorteile der PKV vs. GKV für Selbständige abwägen

Wenn du als Selbständiger über einen Wechsel von der Privaten Krankenversicherung (PKV) zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nachdenkst, ist es wichtig, die Vor- und Nachteile sorgfältig zu überprüfen. Bevor du den Schritt wagst, solltest du genau berechnen, ob die mögliche Ersparnis den Aufwand eines Wechsels rechtfertigt.

Kosten und Ersparnis beim Wechsel berechnen

Ein wichtiger Faktor ist die Einsparung, die du durch einen Wechsel zur GKV erzielen könntest. Laut Statistiken zahlen rund 90 Prozent der Menschen in Deutschland in die gesetzliche Krankenversicherung ein. Allerdings gibt es nur 3 von 120 Tarifen in der privaten Krankenversicherung, die als sehr gut bewertet werden.

Beamte haben in der Regel eine günstigere private Krankenversicherung im Vergleich zur gesetzlichen. Der Beitrag in der GKV für Selbständige beträgt grundsätzlich einen ermäßigten Beitragssatz von 14 Prozent, plus einen Zusatzbeitrag von durchschnittlich 1,7 Prozent. Ein leistungsstarker Tarif in der PKV für Selbständige kann hingegen zwischen 450 und 700 Euro Beitrag im Monat kosten.

Verlust von Altersrückstellungen in der PKV bedenken

Ein weiterer wichtiger Faktor beim Wechsel von der PKV in die GKV ist der Verlust der in der PKV aufgebauten Altersrückstellungen. Dieser Verlust kann den möglichen Beitragsvorteil in der GKV aufwiegen. Berücksichtige auch, dass du mit einem Wechsel deine jahrelang eingezahlten Altersrückstellungen in der PKV verlieren würdest.

Insgesamt ist es ratsam, die Kosten und den Verlust der Altersrückstellungen sorgfältig gegeneinander abzuwägen, bevor du dich für einen Wechsel von der PKV zur GKV entscheidest.

Fazit

Der Wechsel von der privaten Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist für Selbstständige stark eingeschränkt. Die Hauptvoraussetzungen sind der Wechsel in ein Angestelltenverhältnis mit einem Jahreseinkommen unter der Beitragsgrenze, die Aufgabe der Selbstständigkeit, die Arbeitslosigkeit oder der Eintritt in die Familienversicherung des Ehepartners. Ab einem Alter von über 55 Jahren gestaltet sich ein Wechsel in die GKV nahezu unmöglich.

Daher sollten Selbstständige genau abwägen, ob ein Wechsel in die GKV den Aufwand wert ist. Alternativ können sie stattdessen einen Tarifwechsel innerhalb der PKV in Betracht ziehen, um langfristig Kosten zu sparen. Ein Vergleich der PKV-Tarife kann hier hilfreich sein, um die günstigste Option zu finden.

Insgesamt bleibt der Wechsel von der PKV in die GKV für Selbstständige eine Herausforderung. Es ist wichtig, die individuellen Umstände sorgfältig zu prüfen und die langfristigen Auswirkungen eines Wechsels zu berücksichtigen, bevor eine Entscheidung getroffen wird.

FAQ

Wie kann ein Selbstständiger von der privaten Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln?

Die Möglichkeiten für Selbstständige, von der PKV in die GKV zu wechseln, sind stark eingeschränkt. Der einfachste Weg ist der Wechsel in ein Angestelltenverhältnis, bei dem das Gehalt unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Alternativ können Selbstständige auch arbeitslos werden und Arbeitslosengeld I beziehen oder in die Familienversicherung des Ehepartners wechseln.

Welche Voraussetzungen müssen Selbstständige erfüllen, um von der PKV in die GKV wechseln zu können?

Um als Selbstständiger von der PKV in die GKV wechseln zu können, müssen Sie Ihre Selbstständigkeit aufgeben und ein Angestelltenverhältnis eingehen. Ihr Verdienst muss dabei unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen. Alternativ können Sie auch in die Familienversicherung Ihres Ehepartners wechseln.

Wie kann ich mich arbeitslos melden, um in die GKV zurückzukehren?

Ein weiterer Weg zurück in die GKV ist, sich arbeitslos zu melden und Arbeitslosengeld I zu beziehen. Dadurch können Sie sich wieder gesetzlich krankenversichern. Ausnahme sind Personen über 55 Jahre, die von der Versicherungspflicht befreit sind.

Kann ich mich im europäischen Ausland versichern, um in die GKV zu wechseln?

Ja, eine weitere Möglichkeit für den Wechsel von der PKV in die GKV ist, sich vorübergehend im europäischen Ausland zu versichern. Dafür müssen Sie mindestens 12 Monate in der dortigen Pflichtversicherung versichert sein. Nach der Rückkehr nach Deutschland können Sie dann innerhalb von 3 Monaten in die GKV wechseln.

Wie lange muss ich als Selbstständiger angestellt sein, um in die GKV wechseln zu können?

Für den Wechsel von der PKV in die GKV als Selbstständiger müssen Sie in ein Angestelltenverhältnis wechseln und dabei ein Gehalt unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze erzielen. Die Dauer der Anstellung spielt dabei keine Rolle, solange die finanziellen Voraussetzungen erfüllt sind.

Ist ein Wechsel von der PKV in die GKV nach dem 55. Lebensjahr noch möglich?

Selbstständige, die das 55. Lebensjahr überschritten haben, haben kaum noch Chancen, von der PKV in die GKV zu wechseln. Ab 55 Jahren ist ein Wechsel nur dann möglich, wenn man in den letzten 5 Jahren mindestens einen Tag gesetzlich versichert war. Ansonsten ist der Wechsel komplett ausgeschlossen.

Was kann ich tun, wenn die GKV den Wechsel ablehnt?

Sollte die gesetzliche Krankenkasse den Wechsel von der PKV in die GKV ablehnen, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wenn Sie glauben, zu Unrecht abgelehnt worden zu sein, können Sie auch einen Überprüfungsantrag stellen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich rechtlichen Beistand holen.

Welche Vor- und Nachteile sind beim Wechsel von der PKV in die GKV zu beachten?

Bevor Sie einen Wechsel von der PKV in die GKV in Betracht ziehen, sollten Sie genau berechnen, ob die mögliche Ersparnis den Aufwand rechtfertigt. Berücksichtigen Sie dabei auch, dass Sie mit einem Wechsel Ihre jahrelang eingezahlten Altersrückstellungen in der PKV verlieren würden.

Quellenverweise

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